Arzt (m/w/d) im Amtsärztlichen Dienst

Jobbeschreibung

Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Das Gesundheitsamt Erfurt wirkt darauf hin, die Gesundheit der Erfurter Bevölkerung zu beobachten, zu erhalten und zu verbessern. Wir suchen zur Erfüllung unserer vielfältigen Aufgaben ambitionierte, engagierte Kolleginnen und Kollegen, die unsere Kernaufgaben- Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, Beratung und Information sowie Steuerung und Koordination- umsetzen, um gesundheitliche Chancengleichheit und bestmögliche Gesundheit für alle zu ermöglichen.


Das Aufgabengebiet umfasst die Durchführung ärztlicher Begutachtungen, u.a. von Beamten, für Gerichte, zur Leistungsgewährung gemäß Sozialgesetzbuch, bei Rehabilitationsverfahren und im Asylverfahren, wie auch die Ausstellung internationaler Leichenpässe. Der Abteilung ist die Medizinalaufsicht zugeordnet. Als Arzt (m/w/d) im Amtsärztlichen Dienst führen Sie die schriftliche und mündliche Überprüfung zur fachlichen Eignung angehender Heilpraktiker durch. Die Wahrnehmung der Tätigkeiten erfordert die Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst, auch an Wochenend-, Sonn- und Feiertagen.


  • die Approbation als Arzt (Humanmedizin)
  • die Fahrerlaubnis Klasse B
  • die gesetzlich vorgeschriebenen Impfnachweise

E 14 oder E 15 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst)

Je nach Vorliegen der Voraussetzungen des Facharztabschlusses

Gemäß der Fachkräfte-RL zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften kann eine monatliche Zulage von bis zu 1.500 Euro gezahlt werden. Außerdem kann für Bewerber/-innen ohne einschlägige Berufserfahrung im begründeten Einzelfall eine Zuordnung zur Erfahrungsstufe 2 oder 3 erfolgen. In besonderen Fällen kann auch eine Zuordnung zur Stufe 4 erfolgen.

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfolgen.

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