Architekt*innen/Bauingenieur*innen

Landeshauptstadt Hannover

  • Hannover
  • Veröffentlicht am: 25. Oktober 2024
Jobbeschreibung

Die Landeshauptstadt Hannover sucht für den Fachbereich Planen und Stadtentwicklung eine*n

Architekt*innen/Bauingenieur*innen

für die technische Sachbearbeitung als Baugesuchsprüfer*in im Bereich Bauordnung des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung.

Das Aufgabengebiet umfasst die ganzheitliche bauaufsichtliche Behandlung von Baumaßnahmen. Dazu gehört im Wesentlichen die Sachbearbeitung von fast ausschließlich rechtlich und technisch besonders schwierigen Sonderbauten wie Verkaufsstätten, Schulen, Beteiligungsverfahren nach BImSchG oder großen Bürobauten.


  • die Beratung von Bauwilligen, den am Verfahren Beteiligten und Dritten
  • die eigenverantwortliche Prüfung und Entscheidung von Bauanträgen, Bauvoranfragen, Abweichungen, Beteiligungen in umweltrechtlichen Verfahren (z. B. nach BImSchG)
  • das Verfassen von Stellungnahmen zu Baulast-, Zustimmungs- und Bebauungsplanverfahren
  • die Durchführung von Abnahmen sowie örtlichen und wiederkehrenden Überprüfungen
  • das Verfassen von Stellungnahmen und die Durchführung von bautechnischen Beratungen im Rahmen bauaufsichtlicher Verfahren sowie im Zusammenhang mit Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren

  • Voraussetzung für die Besetzung der Stellen ist ein entsprechend abgeschlossenes Hochschulstudium (FH/Uni) der Fachrichtungen Bauingenieurwesen oder Architektur/Hochbau in Verbindung mit einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren entweder in der Baugesuchsprüfung oder einem anderen technischen Tätigkeitsfeld, bei dem regelmäßig die Anwendung des öffentlichen Baurechts Kern der Tätigkeit ist (z. B. Entwurfsverfasser*in im Rahmen der Genehmigungsplanung)
  • es können sich auch Personen mit den genannten Studienabschlüssen bewerben, die über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste verfügen, insbesondere solche, die erfolgreich einen Vorbereitungsdienst in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste (z. B. Bauoberinspektor*in) abgeschlossen haben
  • bewerben können sich des Weiteren auch Bauoberinspektor-Anwärter*innen, die im ersten Halbjahr 2025 ihren Vorbereitungsdienst voraussichtlich abschließen werden. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung muss in diesem Fall im Laufe des Einstellungsverfahrens nachgewiesen werden. Bewerber*innen mit letztgenannter Qualifikation werden beim Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis auf Probe (zunächst nach Besoldungsgruppe A 10, Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste) eingestellt
  • Für die Arbeit ist das sichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift erforderlich (Sprachniveau C1 des GER). Personen, die ihren Schulabschluss an einer nicht deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen diese Sprachkenntnisse durch ein entsprechendes Zertifikat nachweisen.

Darüber hinaus verfügen Sie über folgende Fähigkeiten und Kompetenzen:

  • Identifizierung mit dem Ziel, bedeutende Bauvorhaben unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Genehmigung zu verhelfen
  • hohe Verantwortungsbereitschaft und Eigeninitiative
  • präzises Rollenverständnis in Bezug auf die Aufgabenstellung einer Gefahrenabwehrbehörde
  • Belastbarkeit und hohes Engagement
  • Verhandlungsgeschick/sicheres Auftreten
  • Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Fähigkeit, sich präzise, verständlich und adressat*innengerecht auszudrücken (schriftlich und mündlich)
  • Dienstleistungsorientierung und Problemlösungskompetenz
  • Gender- und Diversitykompetenz

  • eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe im öffentlichen Dienst mit der Chance, am Baugeschehen einer dynamischen Großstadt mitzuwirken
  • einen sicheren Arbeitsplatz mit einem hohen Maß an Eigenverantwortlichkeit sowie eine attraktive Vergütung
  • eine attraktive Lage des Arbeitsplatzes mit guter Verkehrsanbindung
  • Home-Office-Möglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Woche
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen eine Jahressonderzahlung
  • eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung
  • im Einzelfall eine Leistungsprämie
  • ein attraktives Job-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Dienstrad-Leasing
  • attraktive Sport- und Gesundheitsangebote
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