Jobbeschreibung
Die Hochschule Landshut ist mit sechs Fakultäten und den Studienschwerpunkten Technik, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit und Medien in praxisorientierter Lehre und angewandter Forschung hervorragend etabliert. Sie bildet ca. 4.700 Studierende in 52 Studiengängen aus und beschäftigt derzeit 415 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Fakultät Maschinen- und Bauwesen der Hochschule Landshut sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n
Studiengangsreferent/-in (w/m/d)
(Befristet, in Voll- oder Teilzeit)
- Administrative, organisatorische und inhaltliche Unterstützung beim Aufbau des Studiengangs Architektur
- Vorbereitung von Gremiensitzungen, Workshops und Besprechungen im Zusammenhang mit dem Studiengang
- Verwaltung und Organisation von Modulhandbüchern und Prüfungsordnungen sowie Koordination und kreative Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit
- Betreuung und Beratung von Studierenden, Lehrenden und Studieninteressierten in Bezug auf den neuen Studiengang Architektur
- Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor / Diplom (FH))
- Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Organisationsgeschick
- Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein bei der Gestaltung und Umsetzung neuer Aufgaben
- Hohe Motivation und Interesse, an der Etablierung eines neuen Studiengangs mitzuwirken und innovative Ideen umzusetzen
- Eine interessante, abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit an einem modern ausgestatteten Arbeitsplatz
- Flexible Arbeitszeitmodelle sowie Telearbeitsmöglichkeiten an einer familienfreundlichen Hochschule
- Vielfältige Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag in Teilzeit (mind. 50 %) oder in Vollzeit
- Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, je nach Qualifikation und persönlicher Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet ist, können Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Bayern gestanden haben bzw. derzeit stehen (betrifft auch SHK- und WHK-Verträge), nicht berücksichtigt werden.
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