Lebensmittelkontrolleurin (a) oder Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin (a)

Stadt Freiburg im Breisgau

Jobbeschreibung

...es ganz schön bunt ist. Auch als Arbeitgeberin. Deshalb freuen wir uns auf Bewerbungen (a)ller, die für ihr Thema brennen und uns und unsere Stadt weiterbringen wollen. Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, Alter, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung sind bei uns willkommen. Vielfalt – dafür stehen wir. Und das (a) im Jobtitel.

Die Stadt Freiburg sucht Sie für das Amt für öffentliche Ordnung als

Lebensmittelkontrolleurin (a) oder Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin (a)


  • Als ausgebildete Lebensmittelkontrolleurin (a) sind Sie Expertin (a) rund um das Thema Lebensmittelüberwachung und führen Betriebskontrollen der im Stadtgebiet Freiburg ansässigen Lebensmittelunternehmen z. B. im Handel, in Gaststätten, Großküchen, Imbissbetrieben oder bei verschiedenen Lebensmittelherstellern durch
  • Neben der Durchführung amtlicher Probenahmen kümmern Sie sich auch um Verdachtsproben bei Verbraucherbeschwerden oder bestehendem Anlass (z. B. wegen lebensmittelbedingter Erkrankungen)
  • Sie dokumentieren die Kontrollergebnisse und tragen in Lebensmittelunternehmen zum vorbeugenden Verbraucherschutz bei
  • Bei ungenügenden Kontrollergebnissen und somit Verstößen gegen die Verordnungen und Gesetze, scheuen Sie sich nicht davor, entsprechende Maßnahmen zur Behebung und Ahndung anzustoßen
  • Die Ausbildung findet zwei Jahre im dualen System mit anschließender Prüfung statt. Neben drei, jeweils zweimonatigen, Seminaren an der Landesakademie für Veterinär- und Lebensmittelwesen in Stuttgart findet Ihre praktische Ausbildung in der Veterinärbehörde der Stadt Freiburg statt

  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Lebensmittelkontrolleurin (a) oder
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen des §3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure um eine Ausbildung bei uns zu beginnen:
    • Abgeschlossene Berufsausbildung als Meisterin (a) oder Technikerin (a) in einem Lebensmittelberuf und
    • Mindestens zweijährige Berufstätigkeit in diesem Bereich
  • Sie haben die Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Sie zeigen Interesse an einer öffentlichkeitswirksamen Tätigkeit in der Eingriffsverwaltung und bringen idealerweise schon Kenntnisse im Lebensmittelrecht sowie im Bereich Gefahrenabwehr mit. Bestenfalls konnten Sie bereits praktische Erfahrungen in der Lebensmittelüberwachung und im Verbraucherschutz sammeln
  • Ein souveränes, freundliches Auftreten und Kommunikationsstärke runden Ihr Profil ab
  • Sie verfügen über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse um die mit der Stelle verbundenen Kassengeschäfte zu tätigen

  • Wir übernehmen schon ausgebildete Lebensmittekontrolleurinnen (a) auf einer nach A10 mD LBesO bzw. EG9b TVöD bewerteten Vollzeitstelle
  • Für noch nicht ausgebildete Lebensmittelkontrolleurinnen (a) übernehmen wir die Kosten des Lehrgangs und bieten eine, zunächst bis zum Abschluss der Ausbildung befristete, Ausbildungsstelle in Vollzeit mit Bezahlung nach EG8 TVöD. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung ist eine unbefristete Übernahme in EG9b TVöD möglich
  • Eine interessante und abwechslungsreiche Aufgabe mit großem eigenverantwortlichem Handlungsspielraum, bei attraktiven Arbeitgeberangeboten (z.B. gesunde Kantinen, ein hoher Zuschuss zum Job-, Deutschlandticket), in einem professionellen und wertschätzenden Arbeitsklima
  • Diese Stelle kann auch mit zwei Teilzeitkräften besetzt werden
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