Ausbildung (Nachwuchskräfte): Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst

Deutscher Bundestag

  • Berlin
  • Veröffentlicht am: 15. Oktober 2024
Jobbeschreibung

Die Polizei beim Deutschen Bundestag ist Teil der Bundestagsverwaltung. Mit ihren Polizeivollzugsbeamten (w/m/d) ist sie zuständig für einen reibungslosen Ablauf aller Sitzungen des Parlaments, seiner Gremien und von Veranstaltungen innerhalb der Liegenschaften des Deutschen Bundestages. Sie sorgt für den Schutz aller sich im Deutschen Bundestag aufhaltenden Personen.

Wir bieten zum 1. September 2025 mehrere Plätze im

Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst

an.


Die Ausbildung dauert 2 ½ Jahre und wird bei der Bundespolizei (im Aus- und Fortbildungszentrum Neustrelitz) durchgeführt. Die Ausbildung schließt mit der Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst ab.


  • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder Besitz einer anderen EU-Staatsangehörigkeit
  • Verfassungstreue: Bereitschaft, sich jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzusetzen
  • mindestens ein mittlerer Schulabschluss oder
    eine Berufsbildungsreife (früher: Hauptschulabschluss) und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung (bei Abschluss in Kürze: Angabe des voraussichtlichen Abschlussdatums)
  • am Tag der Einstellung mindestens 16 Jahre alt und nicht älter als 27 Jahre
    (§ 5 Abs. 3, 4 BPolLV bleiben unberührt) oder bei einer abgeschlossenen Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung (beides muss gem. § 5 Abs. 5 BPolV laufbahnförderlich sein) nicht älter als 35 Jahren
  • keine Vorstrafen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • uneingeschränkte Polizeidiensttauglichkeit nach polizeiärztlichem Urteil
  • keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals und an den Händen. Tätowierungen, Brandings, Mehndis (Henna-Tattoos), Flesh-Tunnels in den Ohren und Ähnliches an anderen sichtbaren Stellen müssen in geeigneter Weise abgedeckt werden, sofern sie nicht schon von der Dienstkleidung vollständig verdeckt sind.
  • Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B. Der Nachweis ist spätestens bis zum Abschluss der Laufbahnausbildung zu erbringen
  • Erfolgreiches Bestehen der Einstellungsprüfung, bestehend aus einem schriftlichen Test, einem Sporttest, einer polizeiärztlichen Untersuchung sowie einem Vorstellungsgespräch.
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