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Jobbeschreibung

Die Hochschule Landshut ist mit sechs Fakultäten und den Studien­schwer­punkten Technik, Wirtschaft, Soziales, Gesundheit und Medien in praxis­orientierter Lehre und angewandter Forschung hervorragend etabliert. Sie bildet ca. 4.700 Studierende in 52 Studiengängen aus und beschäftigt derzeit 415 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Fakultät Maschinen- und Bauwesen der Hochschule Landshut sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/-n

Studiengangsreferent/-in (w/m/d)

(Befristet, in Voll- oder Teilzeit)


  • Administrative, organisatorische und inhaltliche Unterstützung beim Aufbau des Studiengangs Architektur
  • Vorbereitung von Gremiensitzungen, Workshops und Besprechungen im Zusammenhang mit dem Studiengang
  • Verwaltung und Organisation von Modulhandbüchern und Prüfungsordnungen sowie Koordination und kreative Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • Betreuung und Beratung von Studierenden, Lehrenden und Studien­interessierten in Bezug auf den neuen Studiengang Architektur

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor / Diplom (FH))
  • Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit sowie Organisations­geschick
  • Eigeninitiative und Verantwortungsbewusstsein bei der Gestaltung und Umsetzung neuer Aufgaben
  • Hohe Motivation und Interesse, an der Etablierung eines neuen Studiengangs mitzuwirken und innovative Ideen umzusetzen

  • Eine interessante, abwechslungsreiche und herausfordernde Tätigkeit an einem modern ausgestatteten Arbeitsplatz
  • Flexible Arbeitszeitmodelle sowie Telearbeitsmöglichkeiten an einer familien­freundlichen Hochschule
  • Vielfältige Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag in Teilzeit (mind. 50 %) oder in Vollzeit
  • Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, je nach Qualifikation und persönlicher Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 10 TV-L

Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet ist, können Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Bayern gestanden haben bzw. derzeit stehen (betrifft auch SHK- und WHK-Verträge), nicht berücksichtigt werden.

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