Sozialpädagog*in / Sozialarbeiter*in Koordinierungsstelle Vormundschaften, Amt für Jugend, Familie und Sport, Abteilung Jugendhilferecht

Kreis Steinburg

  • Itzehoe
  • Veröffentlicht am: 11. Oktober 2024
Jobbeschreibung

Der Kreis Steinburg vereint aufgrund seiner Lage im Südwesten Schleswig-Holsteins die Vorteile des Lebens in der Metropolregion Hamburg und des Lebens im Grünen miteinander. Umgeben von Nord-Ostsee-Kanal, Elbe und Stör, ist das Kreisgebiet geprägt von der hügeligen Geest- und der saftig grünen Marschlandschaft. Zum Kreis Steinburg mit rund 132.500 Einwohner*innen gehören fünf Städte und 106 Gemeinden. Die Kreisverwaltung mit über 700 Mitarbeiter*innen versteht sich als moderner Dienstleistungsbetrieb mit einer innovativen und zukunftsorientierten Verwaltung.

Beim Kreis Steinburg ist im Amt für Jugend, Familie und Sport in der Abteilung „Jugendhilferecht“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle (50 % bzw. 19,5 Wochenstunden) als

Sozialpädagog*in/Sozialarbeiter*in
Koordinierungsstelle Vormundschaften
(EG S 12 TVöD-SuE)

zu besetzen. Die Stelle ist nicht weiter teilbar.

Wir über uns:
Die Abteilung „Jugendhilferecht“ des Amtes für Jugend, Familie und Sport ist in das Sachgebiet „Beistandschaft/Unterhaltsvorschusskasse“ und die Teams „Amtsvormundschaft/-pflegschaft sowie Betreuungsstelle“ und die „Koordinierungsstelle Vormundschaften“ aufgeteilt.


  • Prüfung der Eignung von Bewerber*innen auf eine ehrenamtliche Vormundschaft/Pflegschaft im Rahmen persönlicher Gespräche und Prüfung entscheidungsrelevanter Unterlagen (zusammen mit der Verwaltungskraft)
  • Anhörung der Mündel und Erstellung des Anforderungsprofils für den*die am besten geeignete*n Vormund*in/Pfleger*in
  • Suche des*der am besten geeigneten Vormund*in/Pfleger*in sowie Vorschlagsunterbreitung mit Begründung gegenüber dem Familiengericht
  • Überprüfen, ob eine Fallabgabe an eine*n ehrenamtliche*n Vormund*in erforderlich ist
  • Fertigung von Stellungnahmen für das Familiengericht bei Streitigkeiten zwischen Vormünder*innen und Pfleger*innen
  • Beurteilung des Erfordernisses einer*eines zusätzlichen Pflegerin*Pflegers (§§ 1776 ff. BGB), Suche der*des am besten geeigneten Pflegerin*Pflegers sowie Vorschlag an das Familiengericht mit Begründung
  • regelmäßige und bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung ehrenamtlicher Vormünder*innen und Pfleger*innen
  • Vertretung der Verwaltungskraft

Voraussetzung für die Stelle ist

  • ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor, Diplom, Master) zur*zum Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in mit staatlicher Anerkennung

oder

  • ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (Bachelor, Diplom, Master) einer vergleichbaren Fachrichtung, welches zur Übernahme der genannten Aufgaben befähigt

und

  • eine gültige Pkw-Fahrerlaubnis

Für die Bewerbung von Vorteil sind

  • relevante Berufserfahrungen im genannten Aufgabengebiet und Kenntnisse des 8. Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • souveräne MS-Office-Kenntnisse
  • Kommunikationsvermögen, Entschlussfreude, Teamgeist

  • gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, inkl. der Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit (Homeoffice)
  • betriebliche Gesundheitsförderung, inkl. der Möglichkeit zur Teilnahme am Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass)
  • Zuschuss zur Förderung klimafreundlicher Mobilität (Kauf/Leasing von Fahrrädern/E-Bikes, ÖPNV-Ticket)
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