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Jobbeschreibung

Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Schleswig-Holstein (FHVD) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine

hauptamtliche Lehrkraft (w,m,d)

(Wertigkeit bis BesGr. A 15 SH BesG/ EG 15 TVöD-VKA)

für das Studienfach „Psychologie“ im Fachbereich Polizei. Eine langfristige Beschäftigung im Wege der Abordnung wäre möglich.

Die hauptamtliche Lehrtätigkeit ist eine Tätigkeit vergleichbar der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt; Stellenwertigkeit: A 15 SHBesG bzw. EG 15 TVöD-VKA.

Es gelten gemäß § 61 Hochschulgesetz Schleswig-Holstein (HSG) i.V.m. § 28 Abs. 2 Satz 1 Ausbildungszentrumsgesetz (AZG) die für die Hochschullehrkräfte an Fachhochschulen üblichen Einstellungsvoraussetzungen.

Liegen die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 HSG vor, kann der Lehrkraft für die Dauer ihrer Verwendung auf Antrag das Recht verliehen werden, die Bezeichnung Professorin oder Professor zu führen.

Die Lehrverpflichtung beträgt 18 Wochenstunden.


Es wird eine Persönlichkeit mit überzeugender persönlicher und sozialer Kompetenz sowie ausgeprägter Team- und Kooperationsfähigkeit gesucht.

Die Vermittlung des Lehrstoffes soll vornehmlich im Rahmen des akkreditierten Bachelorstudienganges für den Polizeivollzugsdienst praxisbezogen und interdisziplinär erfolgen. Kenntnisse über das gestufte Studiensystem und das Akkreditierungsverfahren sind förderlich. Wünschenswert sind darüber hinaus Erfahrungen in der Erstellung fachspezifischer Publikationen.

Neben der Lehrtätigkeit wird die Mitarbeit in den Gremien, Fach- und Projektgruppen der Hochschule und des Fachbereichs Polizei erwartet. Darüber hinaus wird die Bereitschaft vorausgesetzt, koordinierende Aufgaben zu übernehmen und an der curricularen Entwicklung des interdisziplinär ausgerichteten Studiums mitzuwirken. Auch wird die Bereitschaft erwartet, sich bei Bedarf in andere Fachgebiete einzuarbeiten.


  • ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in Psychologie (Diplom oder Master) und
  • pädagogisch-didaktische Eignung einschließlich der Verwendung digitaler Lehrmethoden – vorzugsweise aufgrund von Lehrerfahrung im Hochschullehrbetrieb nachgewiesen – und
  • die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die gute Qualität einer Promotion nachgewiesen wird und
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis; mindestens drei der fünf Jahre müssen außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein.

Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 61 HSG Schleswig-Holstein i.V.m. § 28 Abs. 2 Satz 1 AZG.

Wünschenswert:

  • Eine abgeschlossene Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin / zum psychologischen Psychotherapeuten.
  • Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der klinischen Psychologie / Erwachsenen-psychiatrie

  • eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit, in der über die Verbindung von Lehre und Forschung sowie Verwaltungspraxis wichtige Lebensbereiche in Schleswig-Holstein mitgestaltet werden können
  • einen in Küstennähe gelegenen Campus in Altenholz, der eine gute Infrastruktur und moderne Ausstattung mit der Nähe zum Wissenschaftsstandort Kiel und einem hohen Freizeitwert verbindet
  • gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch ein zeit- und ortsflexibles Arbeiten im Rahmen der dienstlichen Anforderungen
  • zahlreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • zusätzliche, attraktive Angebote (u. a. Jobticket, betriebliches Gesundheitsmanagement und Firmenfitness).

Das Ausbildungszentrum für Verwaltung (AZV) versteht sich als moderner und weltoffener Dienstherr. Wir begrüßen die Bewerbung unabhängig Ihres Alters, Ihres Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität.

Wir fördern die Gleichberechtigung der Geschlechter. Unterrepräsentierte Geschlechter in den ausgeschriebenen Bereichen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.

Wir setzen uns für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte Menschen und diesen Gleichgestellte bei entsprechender Eignung bevor-zugt berücksichtigt.

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