Ausbildung 2025 Sozialversicherungsfachangestellte*r

Jobbeschreibung

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung in Deutschland.

Sozialversicherungsfachangestellte (auch Sozifa genannt) bei der DRV Bund sind Ansprechpartner*innen für unsere Versicherten in Renten- und Rehabilitationsfragen. Sie bearbeiten Versicherungs- und Beitragsfragen und stellen Rentenansprüche fest.

Die Ausbildung qualifiziert für die mittlere Laufbahn im öffentlichen Dienst und gestaltet sich durch das duale Ausbildungsformat in Praxis- und Berufsschulblockphasen.

  • Beginn: 01.09.2025
  • Dauer: 3 Jahre (bei überdurchschnittlichen Leistungen, kann die Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzt werden)
  • Dienstorte und Anzahl der Ausbildungsplätze pro Jahr: Berlin (300), Gera (50) und Stralsund (50)
  • Betreuungskonzept: Während der gesamten Ausbildung und drei Jahre danach steht dir eine Ansprechperson zur Seite.
  • Auslandserfahrungen sammeln: Die Möglichkeit ein Auslandspraktikum (Erasmus) zu absolvieren, ist dir bei uns mit finanzieller Unterstützung gegeben.
  • Vergütung: 1. Jahr: 1.218 Euro, 2. Jahr: 1.268 Euro, 3. Jahr: 1.314 Euro
  • Lernmittelzuschuss: 50 Euro pro Ausbildungsjahr
  • Weihnachtsgeld ab dem 1. Ausbildungsjahr
  • Sonderzahlung: Bei erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung in der regulären Ausbildungszeit zahlen wir einen Erfolgsbonus von 400 Euro.
  • Urlaubsanspruch: 30 Tage pro Jahr

Wir garantieren dir bei erfolgreicher Beendigung der Ausbildung und persönlicher Eignung die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.


  • Während der Ausbildung durchläufst du die für deinen Ausbildungsberuf relevanten Abteilungen der DRV Bund und lernst dabei alle wichtigen Aufgabengebiete kennen.
  • Im Wechsel zwischen Praxis, Theorie und Berufsschule erwirbst du fachrelevante Kenntnisse und wendest diese direkt unter Anleitung an.
  • Wie genau sich Praxis- Theorie- und Berufsschulphasen in der Ausbildung abwechseln, erfährst du hier.
  • Bereits in der Ausbildung stehst du im Kontakt mit den ersten Versicherten und Rentner*innen.
  • Nach ungefähr der Hälfte der Ausbildungszeit findet die Zwischenprüfung statt. Danach kann die Ausbildung bei überdurchschnittlichen Leistungen auf Antrag verkürzt werden.

  • Zum Ausbildungsbeginn einen mittleren Schulabschluss (MSA/Realschulabschluss) oder (Fach-)Abitur
  • Verständnis für Zahlen und Berechnungen - Weil? Zum Beispiel Versicherungsbeiträge und Rentenauszahlungen zu berechnen sind.
  • Die Fähigkeit, Texte zu verstehen und vereinfacht darstellen zu können (besonders Gesetzestexte).
  • Die Fähigkeit, schriftlich und mündlich Auskünfte zu geben (zum Beispiel an Versicherte oder Rentner*innen).
  • Interesse an verwaltenden, kaufmännischen und beratenden Aufgaben - Weil? Diese Interessen wichtig und hilfreich sind, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können.
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