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Jobbeschreibung

Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Das Tiefbau- und Verkehrsamt übernimmt die Aufgaben des Straßenbaulastträgers und der Unteren Straßenverkehrsbehörde. Rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verantwortlich für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der Brücken und weiterer Ingenieurbauten einschließlich der Beleuchtungs-, Verkehrsleit- und Straßenentwässerungsanlagen. Unter anderem 10,5 Millionen Quadratmeter Verkehrsanlage haben die TVA-ler im Blick, um die Verkehrssicherheit in der Landeshauptstadt zu gewährleisten.


Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung von Projekten und Konzepten der Verkehrsorganisation. Hierbei erarbeiten Sie u. a. Verkehrsorganisationskonzepte den fließenden und ruhenden Verkehr betreffend für Strecken, Zonen und Quartiere, Teilgebiete sowie Ortsteile, bewerten verkehrsorganisatorische Vorhaben und erarbeiten Maßnahmen der Verkehrsberuhigung in städtischen Quartieren. Weiterhin sind Sie für die Gewährleistung der Erhaltung und Instandhaltung der Straßenmarkierung verantwortlich. Sie analysieren u. a. die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen, schreiben das Markierungskonzept fort und sind für die Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung der jährlichen Markierungsleistungen in der Stadt Erfurt zuständig. Ferner gehört die Gewährleistung der Erhaltung und Instandhaltung von Verkehrszeichen und anderer Verkehrseinrichtungen sowie der wegweisenden Beschilderung zu Ihrem Aufgabenbereich.


  • ein Hochschulabschluss (Diplom (FH) bzw. Bachelor) in einer geeigneten ingenieurtechnischen oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung, vorzugsweise in den Fachrichtungen Verkehrswesen, Verkehrs- und Transportwesen, Verkehrssystemtechnik oder Bauingenieurwesen

und

  • die Fahrerlaubnis Klasse B (zwingend Nachweis beifügen)

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