Job nicht gefunden

Jobbeschreibung

Der Landkreis Reutlingen liegt in unmittelbarer Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart und ist als wirtschaftlich wie landschaftlich vielfältige Gegend Teil des ersten Biosphärengebiets in Baden-Württemberg. Wir beim Landratsamt setzen uns für Menschen, Natur, Wirtschaft und Kultur ein – und haben immer das Ganze im Blick.

Wir suchen für unser Amt für Recht, Ordnung und Verkehr für die Abteilung Bußgeld- und Verkehrsbehörde zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine verlässliche und sorgfältig arbeitende Persönlichkeit, die bereit ist für sinnvolle Aufgaben, als

Mitarbeiter*in
für den Messtrupp


  • Durchführen von mobilen Geschwindigkeitsmessungen,
  • Überprüfen und Festlegen der Messstandorte,
  • Betreuen und Bestücken stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen,
  • Durchführen von Baustellenkontrollen,
  • Betreuen der Verkehrsstatistikgeräte.

  • Abgeschlossene verwaltungsnahe Ausbildung und ggf. die Bereitschaft, unsere interne Qualifizierungsmaßnahme zu absolvieren,
  • Bereitschaft, im Außendienst zu arbeiten,
  • Flexibilität bzgl. der Arbeitszeiten, da die Aufgabenwahrnehmung im Wechsel zu den üblichen Arbeitszeiten und in Früh- und Spätschicht erfolgt; in Einzelfällen sind auch am Freitagnachmittag und an den Wochenenden Messungen durchzuführen,
  • Teamfähigkeit und Aufgeschlossenheit im Umgang mit Messtechniken,
  • Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen,
  • Führerschein der Klasse B.

  • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im Angestelltenverhältnis, je nach Qualifikation und Berufserfahrung bis Entgeltgruppe 5 TVöD, in Vollzeit.
  • interessantes und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum,
  • unseren TigeR, damit Sie Berufliches und Privates vereinbaren können,
  • Zusatzleistungen für mehr Nachhaltigkeit, wie einen ÖPNV-Fahrtkostenzuschuss,
  • ein gesundes Arbeitsumfeld, z. B. durch die Kooperation mit verschiedenen Fitnessstudios,
  • Corporate Benefits, durch die Sie Produkte und Dienstleistungen von vielen Anbietern vergünstigt erwerben können,
  • Entwicklungsperspektiven und Möglichkeiten zur Weiterbildung, sowohl persönlicher als auch fachlicher Ausrichtung,
  • Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt sowie eine betriebliche Zusatzversicherung zur Rente und sechs Wochen Jahresurlaub und arbeitsfreie Tage am 24. und 31. Dezember.
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