Jobbeschreibung
Arbeitgeber: Landeshauptstadt Potsdam
Einsatzort: 14469 Potsdam
Potsdam wächst und damit auch die Aufgaben in der Verwaltung. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration zur befristeten Anstellung nach § 14 Abs. 2 TzBfG für die maximale Dauer von zwei Jahren (maximal bis zum 31.12.2026) in Vollzeit einen/ eine Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterin (m/w/d) Wohngeld.
Kennziffer: 394.100.15
- Beraten der Antragsteller und Antragstellerinnen hinsichtlich der Leistungen nach dem Wohngeldgesetz mit Blick auf die individuellen Lebenslagen, einschließlich der Beratung zu anderen Sozialleistungen
- Prüfung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit
- Antragsannahme und eigenverantwortliche Prüfung auf Vollständigkeit sowie Entscheidung über die Zulässigkeit der Nachweise
- Individuelle Ermittlung des Zahlbetrages und Bewilligungszeitraumes gem. den Vorschriften des Wohngeldgesetzes sowie angrenzender Gesetze (SGB I und II, SGB X und XII, BAföG, BAB, BKGG, EStG)
- Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern gemäß SGB II und SGB XII, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsetzen bzw. der Erstattung von Sozialleistungen sowie mit anderen Leistungsträgern nach dem SGB I
- Prüfung von Rückforderungsansprüchen bei Veränderungen von Lebenslagen oder Meldungen über den automatisierten Datenabgleich
- Nachhalten von Rückforderung durch Entscheidungen über Stundungsanträge, Weitergabe der Vorgänge an die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde oder Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Verwaltungsfachangestellte*r (m/w/d) oder vergleichbare Ausbildung
- Einschlägige Berufserfahrungen
- Kenntnisse im Wohngeldgesetz und Folgebestimmungen einschl. Einkommensteuergesetz wünschenswert
- Sicherer Umgang mit Gesetzen und Rechtsvorschriften
- Sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Verwaltungsarbeit
- Ein hohes Maß an Teamfähigkeit und Dienstleistungskompetenz
- Verantwortungsbereitschaft und Loyalität
- Konfliktfähig- und Belastbarkeit
Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG Bewerbende (w/m/d), welche bereits in einem Beschäftigungsverhältnis zur Landeshauptstadt Potsdam gestanden haben, nicht berücksichtigt werden können.
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