Jobbeschreibung
Die Arbeitskammer des Saarlandes ist die öffentlich-rechtliche Interessenvertretung der saarländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. "Beraten.bilden.forschen", lautet der Auftrag.
Beraten werden die Mitglieder, die Politik, Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertreter. Unsere Fachabteilungen forschen selbst und wir fördern arbeitnehmernahe Wissenschaft und Forschung. Mit dem Bildungszentrum in Kirkel (BZK) bietet die Arbeitskammer des Saarlandes ihren Mitgliedern ein modernes Tagungs- und Kulturzentrum.
Anstellungsart: Teilzeit
- ein stabiles und sicheres Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst bieten,
- außerdem geregelte Arbeitszeiten und ein elektronisches Zeiterfassungssystem haben – jede Minute wird gezählt,
- den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) anwenden, danach richten sich auch Eingruppierung, Urlaubsansprüche, Zeitzuschläge und vieles mehr,
- feste Schließtage an Brücken- und Feiertagen haben,
- Weihnachten und Silvester mit unseren Familien und Freunden verbringen,
- ein gut zu planendes Geschäft haben – denn wir sind nur für unsere Seminar-/ Tagungs-/ Schulungs- und Kongressgäste da.
Darf´s noch mehr sein?
- auf Sie freut sich ein freundschaftliches, humorvolles und agiles Team aus vielen Nationalitäten, in dem man sich gegenseitig unterstützt und voneinander lernt,
- wir bieten Ihnen vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten durch individuelle Qualifizierungsmaßnahmen,
- wir achten auf gesunde und ausgewogene Mahlzeiten für unsere Gäste und Mitarbeiter,
- Sie sorgen für einen angenehmen und sauberen Aufenthalt unserer Gäste, indem Sie u. a. für die Reinigung der öffentlichen Bereiche, Zimmer, Seminarräume, Freizeiteinrichtungen, Büros sowie des Fitness- und Wellnessbereichs zuständig sind,
- Hierfür reinigen Sie verschiedene Einrichtungsgegenstände, Bodenbeläge sowie sanitäre Anlagen, Nasszellen und Fliesen,
- Sie entsorgen den Müll,
- Sie beziehen die Betten neu und saugen die Teppichböden,
- Sie sind für die Glasreinigung sowie Grundreinigung der Teppichböden und Fliesenböden bei Sonderreinigungen zuständig,
- Sie beschicken Waschmaschine, Trockner, bügeln, falten und sortieren Reinigungstücher sowie Möppe ein,
- Sie sind für die Pflanzenpflege zuständig,
- Sie gehen sicher und verantwortungsbewusst mit allen dafür notwendigen Utensilien und Materialien um,
- Sie achten auf Hygiene und Sauberkeit nach HACCP.
- eine langjährige Berufserfahrung in der Reinigung, im Idealfall eine abgeschlossene Ausbildung als Hauswirtschafter/in bzw. eine vergleichbare Ausbildung,
- Bereitschaft zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen,
- Kenntnisse im Umgang mit verschiedenen Arbeitsmitteln sowie Arbeitsgeräten,
- Materialkunde beim Einsatz von Reinigungsmitteln (wünschenswert),
- Grundkenntnisse HACCP (Hygieneverordnung) und Unfallverhütungsvorschriften,
- Loyalität, Verantwortungsbewusstsein und Engagement,
- Organisationsfähigkeit, Flexibilität und Stressfähigkeit,
- Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft sowie Sorgfalt
- persönliche Veränderungsbereitschaft und Lernfähigkeit,
- Teamfähigkeit und Kollegialität.
Zwei Stellen sind vorerst befristet für die Dauer von zwei Jahren. Die wöchentliche Arbeitszeit im Umfang von 19,75 Stunden wird in der Regel auf 5 Arbeitstage von Montag bis Sonntag verteilt. Dabei sollen mindestens zwei Wochenenden arbeitsfrei bleiben, ein Wochenende im Kalendermonat muss arbeitsfrei sein. Die Dienstplanung erfolgt wöchentlich. Für die Berechnung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist grundsätzlich das jeweilige Kalenderjahr zugrunde zu legen. Wir haben zum Thema Arbeitszeit eine Dienstvereinbarung mit unserem Personalrat abgeschlossen, die beispielsweise auch regelt, dass die geleistete Arbeitszeit an einem Samstag und/oder einem Sonntag abweichend von § 7 Abs. 8 Buchst. b) TV-L als Überstunden i.S.d. § 7 Abs. 7 TV-L gelten, wenn der/die Beschäftigte bereits an zwei Samstagen und/oder Sonntagen in diesem Monat gearbeitet hat.
Eine weitere Stelle ist befristet bis zum 30.04.2029. Die wöchentliche Arbeitszeit im Umfang von 8,5 Stunden wird gem. § 12 TzBfG bei Bedarf abgerufen und zwar unter folgenden Bedingungen:
- Das Entgelt wird unabhängig von der tatsächlichen Arbeitszeit monatlich gezahlt.
- Es gelten die o.g. Regelungen der Dienstvereinbarung Arbeitszeit BZK und die dort vereinbarten Schichtmodelle. Somit erfolgt der Arbeitseinsatz für mindestens 3,51 Stunden am Tag.
- Die Arbeitsleistung erfolgt auf Abruf unter einer Ankündigungsfrist von 4 Tagen im Voraus.
Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe EG 3 TV-L.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht und werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Sie sind interessiert und möchten sich der Herausforderung stellen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung, die Sie uns bitte vollständig zusammengefasst in einem Dokument als PDF-Datei ausschließlich per E-Mail senden, und zwar an:
Sie haben Fragen? Gerne können Sie sich an die zuständigen Ansprechpartner für das Bewerbungsmanagement bei der Arbeitskammer des Saarlandes wenden:
Philipp Klein, Tel: 0681 4005-207
Caroline Schmidt, Tel: 0681 4005-225
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Mit der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens einverstanden.
Die allgemeinen Datenschutzhinweise für den Umgang der Arbeitskammer mit Ihren Daten haben wir für Sie auf unserer Website bereitgestellt. Sie finden Sie unter www.arbeitskammer.de/bewerbung im rechten Randbereich. Dort erfahren Sie auch, wie Sie Ihre Rechte zum Datenschutz geltend machen können. Zur Bearbeitung der Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung. (EU-DSGVO) ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
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