Jobbeschreibung
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 1 „Zentrale Dienste“ am Standort Neumünster zwei Stellen als
Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) für das Dezernat 10 „Innerer Dienst, Standortmanagement“
befristet bis 31.12.2025 in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung.
Es ist u. a. für die Aufnahme von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie Passersatzbeschaffung und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
- Beauftragung von Vergaben baulicher Maßnahmen innerhalb der sieben Landesunterkünfte des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge
- Begleitung von Antrags- und Vertragsverfahren bei Baumaßnahmen innerhalb der sieben Landesunterkünfte des Landesamtes für Zuwanderung und Flüchtlinge
- Beauftragung und Überwachung von dienstleistenden Unternehmen
- Baubegehungen vor Ort
Voraussetzungen für die ausgeschriebenen Stellen sind:
- Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Qualifikation (z.B. ein erfolgreicher Abschluss des Qualifizierungslehrganges I bzw. eine begonnene Teilnahme des Qualifizierungslehrganges I) oder die Ausbildung zur / zum Bürokauffrau / -mann, zur / zum Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement, zur / zum Kauffrau / Kaufmann im Groß- und Außenhandel, zur / zum Kauffrau / Kaufmann im Einzelhandel oder eine handwerkliche, abgeschlossene Berufsausbildung mit zusätzlicher praktischer Berufserfahrung in Büro- bzw. Verwaltungstätigkeiten oder alternativ eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung in den genannten Berufsfeldern oder in der allgemeinen, öffentlichen Verwaltung
- Fähigkeit, sich in unterschiedliche Bereiche einzuarbeiten und Sachverhalte sowohl mündlich als auch schriftlich verständlich darzustellen
- Selbstständige, strukturierte und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Teamfähigkeit und Flexibilität
- Bereitschaft zu Dienstreisen zu unseren Landesunterkünften in Schleswig-Holstein
- Gute Deutschkenntnisse auf mindestens C1-Niveau
- Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
- Eine ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte der Bewerbung beifügen)
Zudem ist wünschenswert:
- Erfahrung im Arbeiten mit der VIS-E-Akte
Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 9 a TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- einen abwechslungsreichen, herausfordernden und interessanten Arbeitsplatz
- flexible Arbeitsformen (ggfs. Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten) und ein variables Arbeitszeitsystem, das es Ihnen ermöglicht, berufliche und private Interessen miteinander in Einklang zu bringen
- ein kollegiales Arbeitsklima
- Unterstützung bei der Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen sowie fachliche Fortbildung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- Firmenfitness mit dem EGYM Wellpass
- Fahrradleasing („Job-Rad“)
- Arbeitgeberzuschuss für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Gilt für NAH.SH, HVV, BVG und Aktiv Bus Flensburg GmbH bei Abschluss eines Abos
Wir freuen uns auf Sie!
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen in der Landesverwaltung fördern. Deshalb begrüßen wir Bewerbungen, unabhängig von Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Gleiches gilt für Menschen mit Kenntnissen in niederdeutscher, friesischer oder dänischer Sprache.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Deshalb werden an Teilzeit interessierte Bewerberinnen und Bewerber besonders angesprochen.
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