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Landeshauptstadt Kiel

  • Kiel
  • Post Date: 13. September 2024
Jobbeschreibung

Kieler Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen sucht Unterstützung

Kiel macht sich auf den Weg. Die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins sucht Menschen mit Herzblut, Ideen und Expertise. Wir gehören zu den größten Arbeitgeberinnen und Aus­bil­dungs­be­trieben im Norden. Derzeit sind mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen in 27 Ämtern, Referaten, Stabsstellen und Betrieben bei uns beschäftigt. Bei uns arbeiten Sie flexibel und familienfreundlich an spannenden Projekten – gern auch in Teilzeit oder mobil. Wir setzen auf engagierte Führungskräfteförderung, auf ein umfangreiches Gesundheitsprogramm, eine stadteigene Kita für Beschäftigte und ein umfassendes Fortbildungsprogramm für die persönliche Entwicklung. Wir sichern Sie ab: Zusätzliche Altersvorsorge, Förderung für Pendler*innen und eine Notfallbetreuung für Ihre Jüngsten in Randzeiten und bei Gremien­sitzungen sind bei uns selbstverständlich. Kiel ist eine dynamische, weltoffene und stark wachsende Großstadt: Wohnen und arbeiten Sie am Meer – und genießen Sie Kiels hohe Lebensqualität durch die einmalige Lage an der Förde.

Starten Sie bei uns als

Leiter*in einer städtischen Kindertageseinrichtung

(vergütet nach EG S 17 TVöD)

und werden Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt Teil der Kieler Stadtverwaltung unbefristet in Voll- oder Teilzeit.


Die Stelle ist im Familienzentrum Mettenhof mit 39 Wochenstunden zu besetzen. Das Familienzentrum betreut insgesamt 142 Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren.

In den 35 Kindertageseinrichtungen und Familienzentren werden je nach Einrichtungsprofil Kinder in der Krippe, dem Elementarbereich und im Hort auf der Grundlage der Rahmenkonzeption der Landeshauptstadt Kiel in einem offenen Konzept betreut. Über 800 pädagogische Fachkräfte in kleinen und großen Kindertageseinrichtungen im gesamten Stadtgebiet tragen im Bereich der frühkindlichen Bildung zur Angebotsvielfalt unserer Stadt bei.

Ihre Aufgaben als erste Leitung im Familienzentrum Mettenhof sind:

  • Sie sind verantwortlich für die Personalführung und Förderung von Fachkräften in ihrer Einrichtung und schaffen die Voraussetzungen für den geregelten Betriebsablauf.
  • Auf der Grundlage der Rahmenkonzeption für die städtischen Kindertageseinrichtungen entwickeln sie die Hauskonzeption und die Qualitätskriterien mit den Mitarbeiter*innen und den Familien kontinuierlich weiter.
  • Sie sorgen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit Eltern, der Elternvertretung und einrichtungsbezogene Stadtteilarbeit.
  • Sie begleiten zudem die Umsetzung von pädagogischen Projekten in ihrer Einrichtung und die fachliche Weiterentwicklung in der Abteilung.
  • Sie arbeiten im Gruppendienst mit.

  • Studium. Sie sind staatlich anerkannte*r Sozialpädagog*in bzw. haben ein Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. 6 Semestern (Bachelor oder FH-Diplom) im Studiengang Soziale Arbeit bzw. Erziehung und Bildung im Kindesalter jeweils mit staatlicher Anerkennung oder einen entsprechend vergleichbaren Studiengang aus einem anderen Bundesland (gem. § 3 PQVO i.V.m § 28 Abs.3 KitaG) erfolgreich abgeschlossen. Folgende Personen sind zugelassen:
    • Diplompädagog*in, Diplomerziehungswissenschaftler*in sowie Absolvent*in entsprechender Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in Pädagogik oder in der Erziehungswissenschaft,
    • Diplompsycholog*in sowie Absolvent*in entsprechender Ein-Fach-Bachelorabschlüsse und Ein-Fach-Masterabschlüsse in Psychologie mit relevanten Studieninhalten, insbesondere im Bereich kindliche Entwicklung, sprachliche Bildung oder Grundlagen zur Erziehung,
    • Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt beziehungsweise mit 2. Staatsexamen für Grundschulen oder Sonderpädagogik,
    • Absolvent*in eines mit dem Master of Education (M. Ed.) abgeschlossenen Studiums für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt für Sonderpädagogik sowie Bildungswissenschaftler*in und Personen mit einem Universitäts- oder Fachhoch­schulabschluss, die im Zweitfach Pädagogik studiert haben,
    • Personen mit mindestens 5-jähriger Berufserfahrung als Leitung, stellvertretende Leitung oder Gruppen­leitung in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung und
    • Personen, deren Qualifikationen nach § 7 PQVO als vergleichbar anerkannt worden sind
  • Berücksichtigt werden auch Bewerber*innen mit anderen vergleichbaren Vor- und Ausbildungen (Einstellungen erfolgen vorbehaltlich der Anerkennung durch die Heimaufsichtsbehörde gem. § 1 Nr.4 i.V.m § 7 PQVO i.V.m §28 Abs. 5 KitaG [nach Berücksichtigung des jeweiligen Werdeganges und der Prüfung, ob die Qualifikation inhaltlich und dem Umfang nach vergleichbar ist].
  • Erfahrung. Sie kommen aus der Praxis: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Bereichen der Kinder- und Jugend­hilfe und hiervon mindestens 3 Jahre Leitungserfahrung bzw. Erfahrung als ständige Vertretung liegen hinter Ihnen.
  • Fachlichkeit. Sie sind fachlich versiert und verfügen über Verwaltungskenntnisse, bzw. Sie sind bereit, sich diese kurzfristig anzueignen.
  • Gesundheitsnachweise. Sie sind nach 1970 geboren? Bitte legen Sie Ihren Impfnachweis nach dem Masern­schutzgesetz bei.

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet – Haltung und Persönlichkeit

Sie sind engagiert, kreativ und sehen die Gestaltung pädagogischer Konzeptionen sowie der bedarfsgerechten Weiter­entwicklung der Arbeit als wesentlich für die frühkindliche Bildung an. Sie sind teamfähig und in der Lage Konflikte kon­struktiv zu begegnen. In der Arbeit mit den pädagogischen Fachkräften und den Eltern zeigen Sie ein hohes Maß an Kommunikations- und Beratungskompetenz.

Darüber hinaus besitzen Sie die Fähigkeit, Ihre Mitarbeiter*innen zu motivieren.

Die Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt setzen Sie selbstverständlich und verbindlich um. Dabei bilden Sie sich verantwortlich und kontinuierlich in diesem Themenfeld fort.

Gut zu wissen – Besonderheiten Ihrer Stelle

Die Zugangsvoraussetzung richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Die Stelle ist teilbar unter der Voraussetzung der ganztägigen Besetzung und der Arbeitsplatzteilung. Die Öffnungszeiten der Einrichtung müssen abgedeckt werden.


  • ein vielfältiges Arbeitsfeld, das aktive Mitgestaltung erfordert und wünscht
  • fachliche wie persönliche Fortbildung und Supervisionsangebote, intern wie extern
  • abwechslungsreiche Sport- und Fitnessangebote, einzeln und in Gruppen
  • passgenaue Pendler*innen-Förderung – via Jobticket oder Förderung privater Fahrradbeschaffung (auch E-Bikes)
  • für Dienstwege: E-Mobilität mittels Carsharing und Nutzung der Kieler „Sprottenflotte“
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