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Bezirksregierung Arnsberg

Jobbeschreibung

Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister/innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.

Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!

Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 34 am Dienstort Arnsberg einen

Bauingenieur / Architekt (m/w/d)

(Entgeltgruppe 11 bzw. 12 TV-L)

Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Eingruppierung erfolgt, je nach Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen und einschlägiger Berufs­erfahrung, von der Entgeltgruppe 11 bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L.
Bewerber/innen, die bereits in der EG 12 der EntgeltO bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden.

Das Dezernat 34 ist im Rahmen der EU-Förderung neben dem EFRE („Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung“) auch für die Bearbeitung der Aufgaben im Bereich der arbeitsmarktpolitischen För­der­pro­gramme des Landes NRW in Kombination mit dem ESF („Europäischer Sozialfonds“) an den Standorten Arnsberg und Dortmund zuständig. In diesen Europäischen Förderprogrammen nimmt die BR die Aufgabe der „Zwischengeschalteten Stelle“ ein.


  • Das Aufgabengebiet umfasst z. B. die eigenverantwortliche Beratung von Zuwendungsempfängern, die Prüfung von komplexen Förderanträgen, die Erstellung von rechtlich anspruchsvollen und finanziell bedeutsamen Zuwendungsbescheiden, die verwaltungsmäßige Abwicklung der Projekte sowie insbesondere und schwerpunktmäßig die Prüfung von Mittelanforderungen und Ver­wen­dungs­nach­weisen bei Förderprojekten.
  • Im Rahmen der Tätigkeit sind u. a. eigenverantwortlich Feststellungen zu treffen über die För­der­fähig­keit von komplexen Projekten, insbesondere im Rahmen der Mittelabrufprüfung sowie Entscheidungen über die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung, die Einhaltung von Auflagen (Allgemeine Nebenbestimmungen, Vergaberecht, Umweltrecht usw.), die Einhaltung von internen Prüfpfaden, die Einhaltung der Förderfähigkeitsbestimmungen, ggf. auch über sub­ven­tions­er­heb­liche Tatsachen nach § 6 Subventionsgesetz.
  • Sicherstellung der rechtskonformen Umsetzung der Förderprogramme und Projekte.
  • Zuwendungsempfänger sind im Wesentlichen Kommunen, aber auch Betriebe und Institutionen unterschiedlichster Art.
  • Die Tätigkeit kann mit Vor-Ort-Prüfungen verbunden sein.
  • Es erfolgt eine intensive Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie.

Bewerber/-innen müssen mindestens über folgende Voraussetzungen verfügen:

  • Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) im Studiengang bzw. in der Fachrichtung
    • des Bauingenieurwesens
    • oder der Architektur

Wünschenswert wären darüber hinaus:

  • umfassende praktische und theoretische baufachliche Kenntnisse sowie Grundkenntnisse im Bereich von Förderungen, insbesondere der EFRE Förderung
  • betriebswirtschaftliche (Grund-)Kenntnisse
  • Grundlagenwissen im Vergaberecht sowie Beihilferecht

Ihr persönliches Profil

  • besonderes Maß an Eigeninitiative, Entscheidungskompetenz, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit
  • Engagement und kommunikative Kompetenz
  • ein hohes Maß an Teamfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick und gutes Durchsetzungsvermögen

Die Tätigkeit setzt die Bereitschaft zur Reisetätigkeit in Form von tageweisen Dienstreisen voraus. Ein Führerschein der Klasse B bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX ist er­for­der­lich.


  • Spannende Themen! *1
  • Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf! Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen.
  • Familienfreundlichkeit! Sie erfahren in unterschiedlichen Lebenssituationen Unterstützung – FAMILIE wird hier großgeschrieben, dafür sind wir zertifiziert!
  • Individuelle Entwicklung! Sie profitieren von einem umfangreichen Fortbildungsangebot mit jährlich über 1000 Seminaren u. a. in der Fortbildungsakademie des Landes NRW.
  • Gesundes Arbeiten! Sie fördern Ihre Gesundheit durch die attraktiven Angebote unseres be­trieb­li­chen Gesundheitsmanagements.
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