Jobbeschreibung
Arbeitgeber: Lebenshilfe Rhein Sieg
Einsatzort: 53783 Eitorf
Rhein Sieg Werkstätten der Lebenshilfe gGmbH
Gärtner (m/w/d) / Gruppenleiter (m/w/d) im Garten- und Landschaftsbau - Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (m/w/d)
- Eitorf
- Nach Vereinbarung
- Vollzeit
- Fachliche und handwerkliche Anleitung einer Gruppe von Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung bei täglichen Pflegearbeiten
- Betreuung und Förderung der Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung pädagogischer Maßgaben
- Führen von Förderplanungsgesprächen und Umsetzung der daraus resultierenden Einzelfördermaßnahmen
- Fachgerechter Umgang mit Maschinen: Rasenmäher, Heckenschere, Freischneider, Einachsgeräteträger mit Anbaugeräten, Motorsäge, Aufsitzmäher, Häcksler, etc.
- Pflegetätigkeiten: Fachgerechter Heckenschnitt, Rasen mähen, Beetpflege, Unkrautbeseitigung, Stauden und Gehölze zurück schneiden, Rodungsarbeiten, Raseneinsaat einschl. Vorbereitung, Pflanzarbeiten
- Selbstständige Auftragsbearbeitung und -abwicklung, Fertigungs- und Qualitätskontrollen
- Kommunikation mit anderen Abteilungen der Werkstätten, Wohnheimen, Angehörigen, Betreuern und Therapeuten
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Garten- und Landschaftsbau oder eine ähnliche berufliche Qualifikation
- Voraussetzung sind ein Führerschein Klasse B (wünschenswert bis 7,5 t) und ein Anhängerführerschein
- Motorsägenschein ist von Vorteil
- Fortbildungsbereitschaft zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (sofern nicht vorhanden)
- Hohe Motivation, geistig und mehrfachbehinderte Menschen bei der Teilhabe am Arbeitsleben zu unterstützen
- Ein humanistisches Menschenbild mit der Wertschätzung aller Persönlichkeiten mit ihren Stärken und Schwächen
- Ein hohes Maß an Stressresistenz und Flexibilität sowie eine gefestigte Persönlichkeit
- Ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Die Fähigkeit, selbständig, flexibel und strukturiert auf wechselnde Anforderungen professionell zu reagieren
Bei Einstellung ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach §124 Abs. 2 SGB IX verpflichtend.
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