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Universitätsklinikum Essen

  • Essen
  • Post Date: 5. September 2024
Jobbeschreibung

Als universitäres Klinikum der Maximalversorgung mit einer Kapazität von rund 1.300 Betten betreuen wir mit über 8.000 Beschäftigten in 30 Kliniken, 27 Instituten und Fachzentren jährlich 225.000 Patienten. Unser Haus bietet medizinische Versorgung, modernste Diagnostik und umfassende Therapie mit höchstem internationalem Standard. Hinzu kommt ein umfangreiches Leistungsspektrum in Forschung und Lehre auf international konkurrenzfähigem Niveau.

Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet das Universitätsklinikum für die Kinder der Beschäftigten eine Betriebskindertagesstätte an. Unser MitarbeiterServiceBüro unterstützt Sie bei der Suche nach weiteren Betreuungsplätzen für Kinder, berät zur Pflege von Angehörigen und ermittelt auf Wunsch interne und externe Dienstleistungen. In den Ferien bieten wir für die schulpflichtigen Kinder ein abwechslungsreiches Programm. Weiter bietet das Universitätsklinikum Essen seinen Beschäftigten gute Weiterbildungsmöglichkeiten, preiswerte Parkmöglichkeiten in den Parkhäusern, vergünstigte Mahlzeiten in der Kantine und ein jährlich stattfindendes Betriebsfest.

Personalsachbearbeiter/in (m/w/d))
(EG 9b TV-L)

Einsatzbereich: Dezernat 01 - Personalwesen - Einstellung und Betreuung Studentische Hilfskräfte
Stellen ID: 11667
Eintritt: Nächstmöglicher Zeitpunkt
Umfang: Vollzeit; 38,5 Std.
Vertragsart: Unbefristet


  • Ganzheitliche Personalsachbearbeitung für alle Prozesse von der Einstellung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften
  • Beratung der Führungskräfte und Beschäftigten in arbeits-, tarif- sowie ausgewählten sozialrechtlichen Themen
  • Sachgemäße und zeitgerechte Meldung der Entgelte an die abrechnende Stelle sowie Datenpflege in SAP HR
  • Zusammenarbeit mit der Personalvertretung
  • Zuarbeit für Auswertungen und Statistiken

  • Erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung sowie Berufserfahrung im Personalwesen
  • Kenntnisse im Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes sowie Kenntnisse im Arbeitsrecht
  • Kenntnisse des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) sind von Vorteil
  • Kenntnisse in SAP HCM sind wünschenswert
  • Gute MS-Office Kenntnisse (Word, Excel, PowerPoint)
  • Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und ein freundliches aufgeschlossenes Auftreten
  • Selbständigkeit und Diskretion

  • Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes NRW
  • Faire Bezahlung nach Tarif (TV-L) inkl. Jahressonderzahlung und betrieblicher Zusatzversorgung
  • 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Interdisziplinäres Arbeiten mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Fachbereichen
  • Arbeiten mit moderner Ausstattung und zertifizierten Qualitätsstandards
  • Familienfreundliche Unternehmenskultur, z. B. Betriebskindertagesstätte, Ferienprogramm für schulpflichtige Kinder, Beratung und Unterstützung durch das MitarbeiterServiceBüro in allen Lebenslagen
  • Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, bspw. in der Bildungsakademie des UK Essen
  • Gesundheitsmanagement, z. B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Impfungen, Förderung von Sportangeboten
  • Attraktive Zusatzleistungen, bspw. vergünstigtes Kantinenessen, Gemeinschaftsevents, Wohnheimplätze

Rahmenbedingungen

  • Das UK Essen strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Sie werden zur Bewerbung aufgefordert und im Sinne des LGGs bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
  • Schwerbehinderte Bewerberinnen / Bewerber und Gleichgestellte i.S. des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
  • Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet.
  • Die Eingruppierung richtet sich nach den persönlichen und tariflichen Voraussetzungen.
  • Im Falle einer schriftlichen Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen nur als unbeglaubigte Kopien ein und verwenden Sie keine Mappen, da keine Rückgabe erfolgt. Eine Vernichtung entlang der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird zugesichert.
  • Eine Bescheinigung gemäß §23a Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den Impf- und Serostatus bzgl. Masern ist erforderlich.
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