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Landratsamt Böblingen

Jobbeschreibung

Viel sicherer, viel ausgeglichener, viel spannender – die JoBBs beim Landrats­amt Böblingen bieten unseren rund 2.200 multi­nationalen Mit­arbeiterinnen und Mit­ar­beitern viel mehr fürs Leben. Die Aufgaben sind abwechs­lungsreich, die Arbeits­zeiten flexibel, die Fortbildungs­möglich­keiten attraktiv und die tech­nische Aus­stat­tung ist top. In diesem attraktiven, krisensicheren Umfeld können sich Talente entfalten und gemein­sam den Landkreis besser machen.

Werden Sie Teil unseres Teams beim Amt für Soziales und Teilhabe im Sach­gebiet Soziale Hilfen. Zum 01.01.2025 bieten wir einen JoBB als Sach­bear­bei­tung (m/w/d) Soziale Hilfen an.


  • Gewährung von Sozialhilfe (insbesondere Gewährung von Hilfe zur Pflege in Einrichtungen) unter Anwendung des Fachverfahrens OPEN/PROSOZ – die E-Akte ist eingeführt
  • Beratung und Antragsaufnahme / ‑entgegennahme
  • Ganzheitliche Fallprüfung und Entscheidung über die Leis­tungs­gewäh­rung im Einzelfall
  • Zusammenarbeit mit anderen Verfahrensbeteiligten, z.B. Renten­trägern, Kranken­kassen, Jobcentern, Bera­tungs­stellen und anderen Ämtern und Sach­gebieten innerhalb des Landratsamtes

  • Abschluss Bachelor of Arts Public Management bzw. Diplom-Verwal­tungs­wirt*in (m/w/d), Bachelor of Laws in Sozial­recht oder ver­gleich­bare Qualifikation
  • Strukturiertes, eigenverantwortliches und selbst­ständi­ges Arbeiten
  • Hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Geduld
  • Kommunikations- und Teamfähigkeit
  • Gute schriftliche und mündliche Aus­drucks­fähig­keit
  • Gute Kenntnisse in MS Office (Word, Excel, Outlook)

  • Viel mehr Abwechslung
  • Viel mehr Work-Life-Balance
  • Viel mehr Stabilität: Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD / Besol­dungs­gruppe A 10 (g.D.) LBesGBW; die Eingrup­pie­rung nach Entgelt­gruppe 9c TVöD erfolgt bei Vorliegen der persön­lichen Voraus­setz­ungen ent­sprechend der Entgelt­ord­nung
  • Viel mehr Flexibilität: Beschäfti­gungs­umfang 70%
  • Viel mehr Sicherheit: Die Stelle ist unbe­fris­tet

Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung beson­ders berück­sich­tigt.

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