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Jobbeschreibung

Im Fachbereich Integration ist es unsere Aufgabe, die Integration und die gesellschaftliche Teilhabe von Zuwanderern und Geflüchteten in allen Lebensbereichen zu fördern. Gleichzeitig stehen wir diesen auch bei Beendigung des Aufenthalts in Deutschland beratend zur Seite. Werden Sie Teil unseres Teams, um Menschen aus aller Welt bei der Suche nach neuen Perspektiven zu unterstützen.

Für das Amt für Migration, Fachbereich Integration, suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Sozialpädagoge/Sozialarbeiter für die Rückkehrberatung (m/w/d)

Der Arbeitsort ist in Schwäbisch Hall-Hessental.


  • Sie informieren und beraten Menschen individuell bei allen Fragen zur Rückkehr in ihr Heimatland und bei der Suche nach Perspektiven.
  • Sie beraten zu aktuellen Angeboten, Regelungen sowie rechtlichen Fragestellungen.
  • Sie planen und organisieren die Ausreise.
  • Sie bieten Unterstützung für eine Reintegration im Herkunftsland und vermitteln Qualifizierungsmaßnahmen zur beruflichen Reintegration.
  • Sie arbeiten und vernetzen sich mit allen migrationsrelevanten Akteuren.

  • ein abgeschlossenes Studium als Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung oder ein Studiengang, der zu den o. g. Aufgaben passt
  • alternativ Arbeitszeugnisse und Nachweise zu Weiterbildungen, die zeigen, dass Sie gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen haben
  • Rechtskenntnisse im Ausländer-, Aysl- sowie im Sozialleistungsrecht sind wünschenswert
  • gute Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil, bevorzugt in Englisch
  • Einfühlungsvermögen sowie ein sicheres und freundliches Auftreten
  • Verhandlungsgeschick und Konfliktfähigkeit
  • eine Immunität gegen Masern (Masernschutzgesetz)

  • eine unbefristete Voll- oder Teilzeitstelle
  • eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe S 12 TVöD
  • eine monatliche Zulage von bis zu 180,00 € sowie Regenerationstage gemäß den tarifvertraglichen Regelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst
  • tarifliche Leistungen wie z. B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt sowie eine betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes
  • flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeitregelung sowie Ende der Kernarbeitszeit freitags um 12 Uhr
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