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Landeshauptstadt Düsseldorf

Jobbeschreibung

.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Bachelor of Arts Soziale Arbeit/Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung beziehungsweise staatlich anerkannte*r Diplom-Sozialpädagog*in/Diplom-Sozialarbeiter*in für den Grundsatz fachlicher Standards und Qualitätsentwicklung

für das Amt für Soziales und Jugend

EG S 17 TVöD

Der Amtsbereich Jugend des Amtes für Soziales und Jugend der Landeshauptstadt Düsseldorf ist mit über 2000 Beschäftigten der größte Fachbereich der Stadtverwaltung und versteht sich als Dienstleister und Partner für die Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen und Familien. Fachleute der Jugendhilfe arbeiten an über 160 Standorten im ganzen Stadtgebiet. Sie informieren, beraten und unterstützen Familien, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des täglichen Alltags und vermitteln notwendige Hilfen.

Durch das neu gegründete Sachgebiet Grundsatzangelegenheiten soll insbesondere die staatliche Aufgabe und Rolle im Kinderschutz in seiner Eigenschaft als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe präzisiert und qualitativ gestärkt werden.

Wir bieten Ihnen flexible Arbeitszeiten sowie mobiles Arbeiten nach einer strukturierten Einarbeitung. Sie können die Vorzüge der kommunalen Arbeitgeberin nutzen (zum Beispiel Betriebskitaplätze, Zusatzversorgung).


  • Erarbeitung von Richtlinien, Arbeitsvorgaben und fachlichen Empfehlungen für die konzeptionelle Grundsatzarbeit in den Arbeitsbereichen der Abteilung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben mit gegebenenfalls wegweisender amtsweiter Wirkung
  • Leitung von interdisziplinären Fachgremien mit dem Ziel des kooperativen fachlichen Austauschs zur Weiterentwicklung der Qualitätsstandards im Kinderschutz
  • Erarbeitung und Begleitung von Kooperationsvereinbarungen mit in- und externen Partner*innen des Amtes für Soziales und Jugend
  • Planung und Durchführung von Fachtagungen mit Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis zu kinderschutzrelevanten Themen
  • Weiterentwicklung von fachlichen Standards innerhalb der Abteilung durch beratende Begleitung von komplexen Einzelfällen sowie die Bearbeitung und Auswertung von Beschwerden.

  • Fachkompetenz sowie mehrjährige Erfahrung im Bereich Kinderschutz (Zertifizierung als Kinderschutzfachkraft wünschenswert)
  • umfassende Kenntnisse über die gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII, Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), Landeskinderschutzgesetz NRW (LKiSchG) und angrenzender Rechtsgebiete sowie über die Arbeitsabläufe des Amtes für Soziales und Jugend
  • fundierte Moderationstechniken, zielorientierte Beratungskompetenz sowie ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit
  • Kompetenz zur Initiierung und Begleitung von strategischen Schlüsselprozessen im Rahmen des Qualitäts- und Projektmanagements
  • selbständige, systematische und zielgerichtete Arbeits¬weise
  • sicheres Auftreten, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit sowie Flexibilität, Einsatzbereitschaft und Initiative.

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

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