StepStone

Jobbeschreibung

Unser Kirchenkreis ist einer von 13 Kirchenkreisen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, bestehend aus den Propsteien Herzogtum Lauenburg und Lübeck.

Wer sind wir?

Die Medienabteilung ist die zentrale Anlaufstelle für alle kommunikativen Belange des Kirchenkreises. Wir betreuen die Pressearbeit, beraten und begleiten die Kirchengemeinden, Dienste und Werke in ihrer individuellen Medienarbeit vor Ort und sind aktiv in den sozialen Netzwerken. Auf unseren Social-Media-Kanälen vernetzen wir kircheninteressierte Menschen im digitalen Raum.

Unser Team besteht aus sechs engagierten Mitarbeiter:innen mit unterschiedlichen crossmedialen Schwerpunkten. Wir arbeiten an vielen Orten zu unterschiedlichen Zeiten und sind digital miteinander vernetzt. Unser Dienstsitz ist in der Kirchenkanzlei, Bäckerstraße 3-5, 23562 Lübeck.

Wenn Sie sich für Pressearbeit begeistern, gern in den sozialen Medien aktiv sind und die Öffentlichkeitsarbeit unserer Kirchengemeinden unterstützen möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! Werden Sie Teil unseres Teams und gestalten Sie die Zukunft der kirchlichen Kommunikation aktiv mit.

Cross-Media-Redakteur:in (m/w/d) in der Medienabteilung

Lübeck (Kirchenkreisverwaltung) schnellstmöglich Teilzeit unbefristet


  • Eine interessante und verantwortungsvolle Aufgabe mit Entwicklungsmöglichkeiten
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden, Vergütung nach (TV KB).
  • 30 Tage Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, der 24. und 31. Dezember sind dienstfrei.
  • Eine kollegiale Arbeitsatmosphäre in einem motivierten Team.
  • Einen modernen Arbeitsplatz mit guter technischer Ausstattung.
  • Betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der VBL, Entgeltumwandlung.
  • Fahrradleasing mit attraktiven Konditionen.
  • Deutschland-Ticket als Jobticket.

  • Crossmedialen Content in Text-, Bild-, Audio- und Bewegtbildform über alle relevanten Kanäle entwickeln und dabei auch bei Bedarf „als Gesicht des KKLL“ in den Sozialen Medien in Erscheinung treten.
  • Recherchieren, Texten und Veröffentlichen von Beiträgen im digitalen Raum (Webseite und Social-Media-Kanäle) sowie als Medieninformationen.
  • Eigenständige Betreuung und Weiterentwicklung bestehender und potenziell neuer Social-Media-Kanäle.
  • Führen von Dialogen mit Nutzer:innen im digitalen Raum.
  • Redigieren von Fremdtexten.
  • Organisation und Begleitung von Medienterminen.
  • Pflege des Planungs- und des Archiv-Systems.

  • Ein abgeschlossenes Studium im Bereich Journalismus und Kommunikation oder eine solide journalistische Ausbildung (Volontariat).
  • Erfahrung in der Erstellung von Text, Bild und Video für Social Media, Website und Printmedien sowie Textoptimierung unter SEO-Gesichtspunkten.
  • Ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift.
  • Zuverlässige, verantwortungsvolle und gut strukturierte Arbeitsweise.
  • Sehr gute MS-Office-Kenntnisse sowie.
  • Kenntnisse des Content-Management-Systems Typo3 wünschenswert.
  • Schnelle Auffassungsgabe beim Erlernen neuer Anwendungsprogramme.
  • Freude am eigenständigen und eigenverantwortlichen Handeln.
  • Empathie und Teamfähigkeit sowie ein freundliches, sicheres Auftreten.
  • Diskretion und Vertrauenswürdigkeit.
  • Führerschein Klasse B.

Die Zugehörigkeit zur Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland oder einer Gliedkirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ist wünschenswert. Bitte nehmen Sie hierüber in den Bewerbungsunterlagen einen entsprechenden Hinweis auf.

Die Kirchengemeinden sind Träger ihrer Verwaltungsaufgaben; sie sind verpflichtet, die Verwaltungsaufgaben, die im § 2 des Kirchenkreisverwaltungsgesetzes aufgeführt sind, durch die Kirchenkreisverwaltung ausführen zu lassen. Die Kirchenkreisverwaltung hat gemäß Artikel 20 und 69 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit dem Kirchenkreisverwaltungsgesetz die Aufgabe, die Verwaltungsgeschäfte der Kirchengemeinden und der Kirchengemeindeverbände auszuführen. Über die Kosten für diese Leistung entscheidet die Kirchenkreissynode.

Die Kirchenkreisverwaltung berät die Kirchengemeinden im Wege der Erstberatung in sämtlichen Rechtsfragen. Darüber hinaus wird die Kirchenkreisverwaltung für den Kirchenkreisrat teilweise aufsichtlich tätig. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten, die gemäß Artikel 26 der Verfassung und § 86 der Kirchengemeindeordnung genehmigt werden müssen, zum Teil von der Kirchenkreisverwaltung erledigt werden.

View More