Hauswirtschaftsleitung (m/w/d) in Vollzeit

Jobbeschreibung

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ist ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland mit ca. 3600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Hauptverwaltung in Düsseldorf, 12 regionalen Service-Zentren im Bereich der Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln und 5 Rehabilitationskliniken.

In unserer Abteilung Gebäudemanagement ist für die Gebäude der Hauptverwaltung in Düsseldorf, Königsallee 71 und Kreuzstraße 62, eine

Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Empfangsdienst (m/w/d)
in der Entgeltgruppe 3 TV-TgDRV

zu besetzen.


  • Zutrittskontrolle von Beschäftigten, Kunden/ Kundinnen, Besuchern/ Besucherinnen und Beschäftigten von Fremdfirmen und Erteilen von Auskünften
  • Ausgabe, Rücknahme und Bestandskontrolle von Schlüsseln und Geräten der drahtlosen Personensuchanlage
  • Einleitung der nach Dienstanweisung erforderlichen Maßnahmen bei technischen Alarmen (Alarmzentrale)
  • Besetzung des Störungs- und Notfalltelefons
  • Führung von Wachberichten und Dokumentation besonderer Tagesereignisse
  • Übergabe und Übernahme der Nacht- und Wochenendbewachung durch ein Fremdbewachungsunternehmen
  • Abwicklung des Betriebs der öffentlichen Garage in der Kreuzstraße 62

  • Freundliches, gepflegtes, kundenorientiertes Auftreten
  • Geschick im Umgang mit Menschen
  • Überlegtes Handeln in Notsituationen
  • Fähigkeit zur kooperativen Zusammenarbeit und Teamgeist
  • Gute Kenntnisse im Umgang mit Computern
  • Einsatzbereitschaft, Flexibilität und Sorgfalt
  • Bereitschaft zum Schichtdienst im Zeitrahmen von 06:00 bis 20:00 Uhr

Geboten wird eine kollegiale Zusammenarbeit in einem freundlichen und motivierten Team.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zur Förderung von Frauen finden bei der Auswahl Anwendung.

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland nimmt die berufliche Integration nach dem SGB IX ernst. Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.

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