Job nicht gefunden

Jobbeschreibung

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt,

zum 01.11.2024

9 Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d) für verschiedene Finanzämter

im Fachbereich "Erhebungsstelle" einzustellen.

Einstellende Finanzämter sind:
Düsseldorf-Mettmann, Düsseldorf-Nord, Essen-Süd, Köln-Porz, Leverkusen, Neuss, Oberhausen-Süd, Sank-Augustin


Kernaufgabe der 129 Finanzämter des Landes ist es, Steuern festzusetzen und zu erheben. Die Aufgabe der Steuererhebung wird im Fachbereich „Erhebungsstelle“ der Finanzämter wahrgenommen und umfasst neben dem Zahlungsverkehr des Amtes die Vollstreckung gegenüber säumigen Steuerbürgern sowie Entscheidungen über die Stundung oder den Erlass von Zahlungsverpflichtungen.

Für die Arbeit in unseren Erhebungsstellen suchen wir engagierte und zuverlässige Bearbeiterinnen und Bearbeiter (m/w/d), deren Aufgaben im Wesentlichen bestehen werden aus:

  • Pflege der Erhebungskonten der Bürgerinnen und Bürger, auf denen Zahlungen, Erstattungen und weitere für den Zahlungsverkehr relevante Sachverhalte dokumentiert werden
  • Bearbeitung von Zahlungseingängen
  • besonderen Auszahlungsvorgängen
  • Vollstreckung säumiger Zahlungsverpflichtungen
  • Bearbeitung von Stundungs- und Erlassanträgen

  • abgeschlossene Berufsausbildung als
    • Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r mit mehrjähriger Erfahrung im Zwangsvollstreckungsverfahren,
    • Steuerfachangestellte/r,
    • Verwaltungsfachangestellte/r,
    • Bankkauffrau/-kaufmann
  • einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung (mindestens 3 Jahre) in dem erlernten Beruf
  • möglichst Erfahrungen im Umgang und in der Anwendung von Gesetzen und/oder Kenntnisse im Verwaltungshandeln
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in steuerliche und zivilrechtliche Rechtsgebiete
  • Organisationsfähigkeit sowie Fähigkeit zur selbständigen und verantwortungsbewussten Arbeitsweise
  • Fortbildungsbereitschaft mit zeitlicher und örtlicher Flexibilität
  • Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • schnelle Auffassungsgabe
  • gute Teamfähigkeit
  • sicherer Umgang mit dem PC und Kenntnisse der gängigen Software (MS Office)

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Team
  • umfangreiche, zentrale Schulungsmaßnahmen zur Vorbereitung auf die Tätigkeit
  • fachpraktische Einarbeitung im Finanzamt
  • familienorientierte, flexible Arbeitszeit

Während der ersten sechs Monate erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Nach sechs Monaten erfolgreicher Einarbeitung und entsprechender Aufgabenübertragung ist eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 8 TV-L vorgesehen. Eine Entwicklung bei entsprechender Aufgabenübertragung ist bis zur Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.

Auf Grund der mehrmonatigen Einarbeitungsphase erfolgt die Einstellung zunächst befristet für ein Jahr. Nach erfolgreicher Beendigung der theoretischen und praktischen Einarbeitung ist die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geplant.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Stellen sind daher auch für Teilzeitkräfte geeignet. Um eine umfassende Einarbeitung zu gewährleisten, sind die Zeiten der zentralen Schulungsmaßnahmen jedoch in Vollzeit abzuleisten. Auch sollte während der einjährigen Einarbeitungszeit die Teilzeit 30 Wochenstunden nicht unterschreiten

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