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Jobbeschreibung

Stellenausschreibung

Für den katholischen Kinder­garten St. Josef der Seelsorge­einheit Mariä Himmel­fahrt in Staig suchen wir zum nächst­möglichen Zeit­punkt eine

Erzieher als stellvertretende Kindergartenleitung (m/w/d)
in Vollzeit


In sechs Kindergarten­gruppen spielen und lernen Kinder im Alter von zwei bis sechs Jahren und werden dabei von unserem Team wert­schätzend begleitet. Unser Haus bietet ver­schiedene Betreuungsformen an.


  • verfügen über fundierte Fachkenntnisse und bringen Ideen aktiv in unser Team ein
  • leben einen Erziehungsstil mit christlichen Werten
  • pflegen eine kompetente Erziehungspartnerschaft mit den Familien

Ihre Qualifikationen und Kompetenzen

  • Erzieher (m/w/d)
  • Studium der Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik, Sozialen Arbeit oder weiteren Studiengänge mit Schwerpunkt Pädagogik
  • Anerkennung als pädagogische Fachkraft (m/w/d) nach § 7 KiTaG

Wir ermuntern aus­drücklich auch Fach­kräfte (m/w/d), die gemäß § 7 KiTaG für die Arbeit in Kindertages­einrichtungen geeignet sind, zu einer Bewerbung. Sie erhalten Unter­stützung bei Quali­fizierungs­maßnahmen.


  • Vielfältige Mitarbeiterrabatte bei unseren Corporate-Benefits-Partnern
  • SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro (bei Vollzeit) verbunden mit der Möglichkeit auf zwei Umwandlungs­tage
  • Anspruch auf zwei Regenerations­tage pro Jahr
  • Drei zusätzliche Ausgleichs­tage für die Erziehung von Kindern unter zwölf Jahren oder die Pflege von nahen Angehörigen
  • Kinderzulage in Höhe von 50 Euro je Kind bei Voll­beschäftigung; bei Teilzeit­beschäftigung anteilig
  • Zuschuss zur Geburt eines Kindes von 500 Euro je Kind bei Voll­beschäftigung, mindestens jedoch 250 Euro
  • Zusätzliche Arbeits­befreiungen bei Einschulung, Eheschließung, Übernahme einer Patenschaft etc.
  • Fach­licher Austausch und Beratung in regel­mäßigen Team­sitzungen, individuelle Fort- und Weiter­bildungen sowie Inhouse-Fort­bildungen
  • Flexibilität in Bezug auf den Stellenumfang und unbefristeter Arbeits­vertrag
  • Grundsätzlich Anspruch auf drei Wochen ununter­brochenen Urlaub in den Sommer­ferien, Urlaubs­anspruch gesamt von 30 Tagen pro Jahr
  • Betrieb­liche Alters­vorsorge und Jahres­sonderzahlung

Einstellung und Vergütung erfolgen nach der Arbeits­vertrags­ordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart, unter Verwendung der Entgelt­ordnung des TVöD.

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