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Bezirksregierung Arnsberg

Jobbeschreibung

Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleisterinnen und Dienstleister, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.

Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!

Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 22 am Dienstort Arnsberg eine

Sachbearbeitung (m/w/d) für Krisenmanagement, Zivil- und Katastrophenschutz

(Entgeltgruppe EG 10 bis EG 11 TV-L)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.

Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Einsatz erfolgt als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in der Entgeltgruppe 10 der Entgeltordnung zum TV-L. Bewerber*innen, die bereits in der EG 11 der EntgeltO bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden.

Das Dezernat 22 ist zuständig für die Bereiche der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und der Kampfmittelbe­seitigung. Zur Gefahrenabwehr zählen hier insbesondere Tätigkeiten im Krisenmanagement, Zivil- und Kata­strophenschutz.


Wesentliche Schwerpunkte in den einzelnen Tätigkeitsfeldern sind:
Krisenmanagement

  • Konzeptionelle Gestaltung und Weiterentwicklung des Krisenmanagements
  • Sachbearbeitung Taschenalarmplan BR Arnsberg und Alarmpläne anderer Behörden
  • Organisation von Schulungen des Krisenstabs-Personals und von Krisenstabs-Übungen
  • Koordinierung der personellen Besetzung des Krisenstabs
  • Betreuung der Krisenstabs-Räumlichkeiten
  • Instandhaltung der Fahrzeuge der IuK-Einheit
  • Beobachtung von Krisenstabs-Übungen der HVB (mit Fach-Dezernenten)
  • Mitarbeit im Krisenstab im Bereich der KGS

Zivilschutz

  • Umsetzung der Richtlinie Zivile Alarmplanung (ZAPRL) auf Ebene der Bezirksregierung nach Maßgabe der Regelungen des Bundes und des Landes NRW,
  • Anleitung und Koordinierung der nachgeordneten HVBen in der Umsetzung der ZAPRL,
  • Revitalisierung der Wahrnehmung der sich aus den Sicherstellungs- und Vorsorgegesetzen ergebenen Aufgaben innerhalb der zuständigen Fachdezernaten der Bezirksregierung,
  • Controlling der bezirksregierungsweiten Umsetzung der ZAPRL,
  • Erstellung und Führung des Alarmkalenders für die Bezirksregierung,
  • Betreuung der zivil-militärischen Zusammenarbeit,
  • Umsetzung der Konzeption zivile Verteidigung,
  • Bearbeitung der Zivilschutz-Konzepte des Bundes

Katastrophenschutz

  • Katastrophenschutz-/Gefahrenabwehrplanung (Prüfung und Überwachung der Katastrophenschutzpläne und Gefahrenabwehrpläne der Kreise und kreisfreien Städte, Koordinierung überregionaler Belange),
  • Externe Notfallplanung (Prüfung und Überwachung von Sonderschutzplänen der Kreise und kreisfreien Städte),
  • Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Einheiten und Einrichtungen des Brand- und Katastrophenschutzes im Regierungsbezirk

Bewerberinnen und Bewerber müssen über folgende Voraussetzung verfügen:

  • Erfolgreicher Abschluss
    • eines rechtswissenschaftlichen Studiums (Bachelor of Laws oder vgl.)
      oder
    • einer Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt/in bzw. Angestelltenlehrgang II oder
    • einer vergleichbaren Qualifikation
      und
    • einer Ausbildung im Gefahrenabwehrrecht (mindestens F-III Ausbildung (Gruppenführer/in der Feuerwehr) nach FwDV 2) oder vergleichbare Ausbildung bei einer anerkannten Hilfsorganisation i.S.d. § 18 BHKG NRW, des Rettungsdienstes, der Polizei, der Bundeswehr oder der BA THW
  • oder erfolgreicher Abschluss eines Studiums im Bereich „Krisenmanagement und Sicherheitswesen“ (Bachelor of Engineering oder vgl.)

Wünschenswert wären darüber hinaus:

  • einschlägige Berufserfahrung, insbesondere bei Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
  • gute Kenntnisse über die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr und das Gefahrenabwehrrecht des Landes NRW,
  • Tätigkeit bei einer öffentlichen Feuerwehr, einer anerkannten Hilfsorganisation i.S.d. § 18 BHKG NRW, im Rettungsdienst, bei der Polizei, der Bundeswehr oder der BA THW - vorzugsweise in NRW -,
  • die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen „Verbandsführer/in“ und „Einführung in die Stabsarbeit“ nach FwDV 2 oder vergleichbaren Ausbildungen bei einer anerkannten Hilfsorganisation i.S.d. §18 BHKG NRW, im Rettungsdienst, bei der Polizei, der Bundeswehr oder der BA THW - vorzugsweise in NRW -.

Das Vorliegen folgender Voraussetzungen bzw. Bereitschaften ist im Fall einer Einstellung unerlässlich:

  • Die Aufgabenstellung ist mit gelegentlichen Dienstreisen verbunden. Ein Führerschein der Klasse B bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX ist erforderlich.
  • EDV-Kenntnisse, insbesondere ein sicherer Umgang mit MS Office (Word, Excel, PowerPoint, Outlook) sind unabdingbar.
  • Eine Tätigkeit im Dezernat 22 kann Berührungspunkte zu sog. „sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten“ haben. Die Einwilligung für eine ggfls. erforderliche Sicherheitsüberprüfung ist daher ebenfalls Voraussetzung. Die rechtliche Grundlage ist in diesem Falle das „Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen in NRW“.
  • Soweit die Ausbildung „Verbandsführer/in“ und „Einführung in die Stabsarbeit“ nach FwDV 2 oder vgl. nicht bereits absolviert wurde, ist die Bereitschaft zu einer entsprechenden Nachqualifizierung inkl. aller geforderten Teilnahmevoraussetzungen wie z. B. Teilnahme an Gruppen- oder Zugführerlehrgängen erforderlich.
  • Die Aufgaben erfordern zudem die Bereitschaft, im Bedarfsfall auch außerhalb üblicher Büroarbeitszeiten tätig zu sein (auch i.S.d. § 14 ArbZG) und regelmäßige oder bedarfsweise Rufbereitschaften zu übernehmen.

Ihr persönliches Profil

Folgende Eigenschaften sollten zu Ihren Stärken zählen:

  • Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit,
  • Team- und Kooperationsfähigkeit,
  • verantwortungsbewusstes, eigenständiges und lösungsorientiertes Handeln und Arbeiten,
  • sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit, Arbeitsergebnisse überzeugend darzustellen und zu vertreten,
  • gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift,
  • Bereitschaft zu Tätigkeiten auch außerhalb der regulären Dienstzeiten,
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung.

  • Spannende Themen! 1
  • Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf! Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen.
  • Familienfreundlichkeit! Sie erfahren in unterschiedlichen Lebenssituationen Unterstützung – FAMILIE wird hier großgeschrieben, dafür sind wir zertifiziert!
  • Individuelle Entwicklung! Sie profitieren von einem umfangreichen Fortbildungsangebot mit jährlich über 1000 Seminaren u. a. in der Fortbildungsakademie des Landes NRW.
  • Gesundes Arbeiten! Sie fördern Ihre Gesundheit durch die attraktiven Angebote unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements.
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