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Jobbeschreibung

Für das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

ausgebildeten Lebensmittel­überwachungs­beamten (m/w/d)
oder eine
Unterstützungskraft (m/w/d) im Bereich der Lebens­mittel­überwachung bis Frühjahr 2025 mit anschließender Ausbildung zum Lebensmittel­kontrolleur (m/w/d)

Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik mit dem Schwer­punkt Tech­nischer Über­wachungsdienst zum Schutz der Ver­brauche­rinnen und Ver­braucher mit Ein­stieg in der zweiten Qualifi­kationsebene.


  • Mithilfe beim Vollzug des Lebens­mittelrechts
  • Überwachung des Verkehrs mit Lebens­mitteln, Tabak­erzeugnissen, kosme­tischen Mitteln, Bedarfs­gegenständen und freiverkäuflichen Arzneimitteln
  • Überwachung von Rückrufen sowie Bearbeitung von Ver­braucher­beschwerden
  • Betriebskontrollen vor Ort und Probenahmen
  • Anzeige von Straftaten als Ermittlungs­personen der Staats­anwalt­schaft und Ver­folgung von Ordnungs­widrigkeiten
  • Aufklärung der Verbraucherinnen und Ver­braucher über die Grund­züge des Lebens­mittelrechts und dessen Vollzug

Hinweis:
Während der Zeit als Unterstützungskraft (m/w/d) bzw. Auszu­bildender (m/w/d) können Sie aus recht­lichen Gründen vor­wiegend mit Routine- und Aushilfs­tätig­keiten betraut werden, die nicht zwingend von ausge­bildetem und verbeam­tetem Personal zu erfüllen sind.


  • Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder
  • Staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Techniker­schule) in einer für die Lebens­mittel­überwachung geeigneten Fach­richtung bzw.
  • Bereits erfolgreich abgelegte Qualifi­kations­prüfung in der Fach­laufbahn Natur­wissen­schaft und Technik mit dem Schwer­punkt Tech­nischer Über­wachungs­dienst zum Schutz der Ver­brauche­rinnen und Verbraucher
  • Sehr gute EDV-Kenntnisse
  • Führerschein der Klasse B / 3
  • Berufserfahrung im erlernten Lebens­mittel­beruf oder dem tech­nischen Bereich der Lebens­mittel­branche ist wünschenswert
  • Zum Einstellungsdatum nicht älter als 42 Jahre, da nach Ende der Ausbildung Art. 23 BayBG noch gewähr­leistet sein muss („… es darf ins Beamtenverhältnis nicht berufen werden, wer das 45. Lebensjahr vollendet hat …“)
  • Als bereits ausgebildeter Lebens­mittel­überwachungs­beamter (m/w/d):
    • Bestandene Qualifikationsprüfung für den Ein­stieg in die zweite Qualifi­kations­ebene der Fachlaufbahn Natur­wissenschaft und Technik mit dem fach­lichen Schwer­punkt tech­nischer Über­wachungs­dienst zum Schutz der Ver­brauche­rinnen und Ver­braucher bzw. eine ent­sprechende Lauf­bahn­befähigung eines anderen Bundeslandes
    • Erfüllen der weiteren beamten­rechtlichen Voraus­setzungen (u.a. gesundheitliche Eignung)

  • Einen interessanten und abwechslungs­reichen Arbeitsplatz am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen
  • Wertschätzenden Umgang im Kollegen- und Vor­gesetztenkreis
  • Attraktive Sozialleistungen, wie z.B. eine betrieb­liche Alters­vorsorge, ver­mögens­wirksame Leis­tungen, Ballungs­raumzulage für den Ver­dichtungs­raum München
  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • Die Einstellung erfolgt während der Zeit als Unter­stützungs­kraft (m/w/d) und der zweijährigen Ausbildung in Entgelt­gruppe 5 TV‑L; nach erfolg­reichem Abschluss der Ausbildung erfolgt die Übernahme in das Beamten­verhältnis auf Probe in Besol­dungs­gruppe A 7; nähere unver­bindliche Infor­mationen finden Sie z.B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Für bereits verbeamtete Lebensmittel­über­wachungs­beamte (m/w/d) des Freistaats Bayern ist die Stelle entsprechend Ihrer Qualifi­kation dotiert
  • Für bereits verbeamtete externe Bewerber (m/w/d) kommt die Möglichkeit einer Einstellung / Übernahme bis Besoldungs­gruppe A 8 in Betracht
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