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Regierung von Oberbayern

Jobbeschreibung

Für das Landratsamt München sucht die Regierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Sachbearbeiter (m/w/d) für das Sachgebiet 3.1.2.1 – Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
unbefristet in Vollzeit

Die Fachstelle für Pflege- und Behinderten­einrich­tungen – Qualitäts­entwicklung und Aufsicht ist einer­seits als Aufsichts­behörde für das Bayerische Staats­ministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention zur Wahrung des Bewohner­wohls tätig. Im Land­kreis München gibt es aktuell 54 Ein­richtungen für Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinde­rungen und ambu­lant betreute Wohn­gemein­schaften für demenziell verän­derte Men­schen bzw. außerklinische Intensiv­pflege sowie betreute Wohn­gruppen für Menschen mit Behinde­rungen. Diese werden in Turnus- und/oder Anlass­prüfungen kontrolliert. Anderer­seits werden Bewohne­rinnen und Bewoh­ner, Zu- und Angehörige, Träger- und Ein­richtungs­vertreterinnen und ‑vertreter sowie Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ein­rich­tungen beraten.


  • Durchführung turnusgemäßer oder anlassbezogener Quali­täts­prüfungen von sta­tio­nären Ein­richtungen für Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behin­de­rungen, ambu­lant betreuten Wohn­gemein­schaften und betreu­ten Wohn­gruppen mit einem multi­pro­fessionellen Team
  • Selbstständige Entscheidung der zu prü­fenden Schlüssel­situationen nach Maßgabe des Prüfleitfadens für Ein­richtungen der Pflege- und Behinderten­ein­richtungen Bayerns
  • Beurteilung der Gesamtversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner im multi­professionellen Team unter Beach­tung der Ergebnis­qualität
  • Strukturierte Darstellung der Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln

  • Erfolgreich (zeitnah) abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Verwaltungs­wirt (m/w/d) der Fach­richtung Allge­meine Innere Verwal­tung oder ver­gleichbar ODER eine erfolgreich abge­schlossene Aus­bildung zum Verwaltungs­fachwirt (m/w/d) (Fachprüfung II) bzw. erfolgreich abgelegter Beschäf­tigten­lehrgang II (vormals AL II) in der Inneren Verwaltung ODER entsprechende modulare Qualifi­kation für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10
  • Bewerben können sich auch Personen mit einem erfolg­reich abge­schlossenen Studium der Rechtswissen­schaften mit Erster oder Zweiter Juristischer Staats­prüfung bzw. Abschluss als Bachelor of Laws, Master of Laws oder Bachelor in Public Management / Adminis­tration oder Bachelor in einem vergleichbaren Studien­gang UND einschlägiger Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung von mindestens einem Jahr
  • Erfüllung der persönlichen, beamten­rechtlichen und tarif­rechtlichen Voraus­setzungen (u.a. spezifische Vor- und Ausbildung, lauf­bahn­rechtliche Gleich­wertigkeit, gesund­heitliche Eignung)
  • Bereitschaft zur verantwortungs­vollen Mitwirkung im multi­profes­sionellen Team im Rahmen der Aufgaben der FQA
  • Moderationsfähigkeit
  • Ergebnisorientierung
  • Sicherer Umgang mit Verwaltungsverfahren
  • Gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit
  • Fähigkeit zur Entwicklung kreativer Lösungen
  • Teamfähigkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Entscheidungsfähigkeit
  • Initiativbereitschaft und Eigenständigkeit

  • Für externe Bewerber (m/w/d) die Möglichkeit einer Über­nahme bis maxi­mal Besoldungs­gruppe A 10 bzw. Einstellung in Entgeltgruppe 10 TV-L, abhängig vom abschlie­ßenden konkreten Tätig­keits­zuschnitt; die Stelle ist ent­wick­lungsfähig bis zur Besol­dungs­gruppe A 11; nähere Informationen finden Sie z.B. unter oeffentlicher-dienst.info
  • Work-Life-Balance mit grundsätzlich flexibler Arbeits­zeitgestaltung, Angebot der Mobilarbeit
  • Verkehrsgünstige Lage mit guter ÖPNV-Anbindung, moderne Büro­räume in einem kollegialen, angenehmen Umfeld, nahegelegene Kantine, Tief­garage mit kostenlosen Parkplätzen
  • Attraktive Sozialleistungen, wie z.B. betrieb­liche Alters­vorsorge, vergünstigtes Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, vermögens­wirksame Leistungen, Jahres­sonder­zahlung, Staats­bediensteten­wohnungen und Umzugs­kosten­zusage bei Versetzung

Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die Wahr­nehmung der Aufgaben in Vollzeit gesichert ist.

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