Leiter Personal (m/w/d)

meinestadt.de

Jobbeschreibung

Arbeitgeber: Stadtverwaltung Koblenz
Einsatzort: 56068 Koblenz

Koblenz (mundartlich: Kowelenz) ist eine kreisfreie Stadt im nördlichen Rheinland-Pfalz. Mit rund 113.622 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand Mai 2020) ist Koblenz nach Mainz und Ludwigshafen am Rhein die drittgrößte Stadt dieses Landes und bildet eines von insgesamt fünf Oberzentren. Die Stadtverwaltung versteht sich als moderne und bürgernahe Dienstleisterin. Sie handelt im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und trifft in nachvollziehbaren Prozessen, transparente Entscheidungen.

Über uns

  • 2.500 Mitarbeitende
  • 25 Ämter, 5 Eigenbetriebe
  • 20 Ausbildungsberufe
  • 320 Führungskräfte

Das Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Amtsleitung (w/m/d) Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung
Voll- oder Teilzeit, unbefristet

Bewerbungsfrist: 17.07.2024


  • Leitung des Amtes 61 / Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung mit zahlreichen Querschnittsaufgaben in den Themenfeldern Stadtplanung, Bauleitplanung, städtebauliche Erneuerung, Verkehrsplanung, Landschaftsplanung, Denkmalpflege, Wohnungsbauförderung und Bauaufsicht
  • Entwicklung von Zielvorstellungen und Konzepten für die Schlüsselprojekte des Themenfeldes Stadtentwicklung in gemeinsamer Zusammenarbeit mit den 3 Abteilungsleitungen und den Sachgebieten des Amtes 61
  • Strategische Ausrichtung und Steuerung des Amtes sowie Gesamtverantwortung für die rechtssichere und wirtschaftliche Aufgabenerledigung

  • Erfolgreich abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (Abschluss Master, Diplom) der folgenden Studiengänge: Stadtplanung, Architektur, Raum- und Umweltplanung, Geographie; alternativ: erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium der vorgenannten Studiengänge sowie nachgewiesene gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen
  • Alternativ: Beamte (w/m/d) der Laufbahn Naturwissenschaft und Technik ab der Besoldungsgruppe A 13 LBesG RLP mit mindestens einem erfolgreich abgeschlossenen Diplom- oder Bachelorabschluss in einem der o.g. Studiengänge und der Bereitschaft zur Teilnahme an einer umfassenden Qualifizierungsmaßnahme (FQS)
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