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Jobbeschreibung

Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes. Er übt die gesetzgebende Gewalt aus und überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt nach Maßgabe der Landesverfassung. Die Verwaltung des Landtags von Baden-Württemberg umfasst die eigenen Beratungs-, Unterstützungs- und Informationsdienste des Parlaments und schafft die Bedingungen für eine reibungslose Arbeit des Parlaments.

Bei der Verwaltung des Landtags von Baden-Württemberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt

eine Stelle (m/w/d) im handwerklichen Bereich des Hausdienstes

unbefristet in Vollzeit zu besetzen.


  • Auf-/ Ab- / Umbau von Möbeln
  • Durchführung von Umzügen
  • Reparaturarbeiten, Hausmeistertätigkeiten
  • Auf- und Abbau von Veranstaltungen
  • Vorbereiten der Müllentsorgung
  • Reinigung der Außenbereiche und der Tiefgarage
  • Beflaggen (auch an Wochenenden und an Feiertagen)
  • Aufhängen von Bildern und Pinnwänden
  • Auffüllen von Verbrauchsmaterial in den Liegenschaften
  • Fahrdienste zwischen den Liegenschaften
  • Begleitung von Fremdfirmen im Auftrag des Hauses

  • Abgeschlossene Ausbildung oder mehrjährige Erfahrung im handwerklichen Bereich

Wir erwarten von Ihnen

  • Körperliche Belastbarkeit (z.B. Transport von Büromöbeln und Aktenschränken, Bewegen von Palettenwaren per Handhubwagen)
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten (auch abends bei Gremiensitzungen und an Wochenenden/Feiertagen bei Veranstaltungen)
  • Führerschein Klasse B (z.B. Verteilung von Materialien zwischen den Häusern)
  • Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Diskretion
  • Gute Umgangsformen, ein gepflegtes Erscheinungsbild und Serviceorientierung.

  • Einen sicheren Arbeitsplatz
  • Eine verantwortungsvolle, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit im Zentrum der Landespolitik
  • Einen Arbeitsplatz in zentraler Lage
  • Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Unterstützung Ihrer Mobilität mit dem JobTicket BW
  • Förderung durch vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).

Eine Einstellung kann nur erfolgen, wenn nach einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie in einem aktuellen Führungszeugnis keine Erkenntnisse vorliegen, die gegen eine Einstellung sprechen. Die Einwilligung für die Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung und das Führungszeugnis erbitten wir von Ihnen, sofern Sie in die engere Wahl kommen.

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