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Jobbeschreibung

.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Mitarbeiter*in Festsetzung von Kanalanschlussbeiträgen

für das Amt für Verkehrsmanagement

BesGr A9 LBesO oder EG 9a TVöD

Das Amt für Verkehrsmanagement ist mit derzeit rund 350 Stellen eines der größten Ämter der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Abteilung „Zentrale Dienste“ ist unter anderem zuständig für die Abrechnung von Anliegerbeiträgen.

Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung und Festsetzung von Beiträgen für die erstmalige, endgültige Herstellung von Gemeindestraßen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB). Zudem werden zur Refinanzierung der durch die Gemeinde vorfinanzierten straßenbaulichen Maßnahmen Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) gefordert.


  • selbstständige Prüfung und Festsetzung von Kanalanschlussbeiträgen nach § 8 KAG
  • Erstellung und Versendung der Beitragsbescheide nach § 8 KAG und §§ 127 ff. BauGB sowie der vorausgehenden Vorabinformationen
  • kassentechnische Abwicklung der Veranlagungen und Sollstellung für die Buchhaltung, aufgeteilt nach Anlagegüter sowie Zahlungskontrolle
  • Prüfung, Entscheidung und Bescheidung von Stundungs- und Verrentungsanträgen
  • Prüfung und Ausstellung von Anliegerbescheinigungen
  • Ermittlung der beitragspflichtigen Eigentümer und Erbbauberechtigten aus dem Grundbuch und dem Einwohnermelderegister.

  • Verwaltungswirt*in oder Verwaltungsfachangestellt*r
  • gute Kenntnisse im Haushalts- und Kassenrecht beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
  • Kenntnisse im Beitragsrecht nach KAG und BauGB beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
  • selbständiges, systematisches und verantwortungsbewusstes Arbeiten
  • gute Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität
  • Servicebereitschaft sowie sicheres und freundliches Auftreten.

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.

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