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Stadt Köln

  • Köln
  • Post Date: 18. Juli 2024
Jobbeschreibung

Ingenieur*in (m/w/d) mit verkehrsplanerischen, raum- oder regionalplanerischen Schwerpunkten für die Lärmaktionsplanung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Mach Köln – lebenswerter!

WIR SUCHEN UMWELTSCHÜTZER*INNEN!

Das Umwelt- und Verbraucherschutzamt, mit Sitz im Stadthaus Deutz, kümmert sich um verschiedenste Belange des Umwelt-, Natur-, Tier- und Verbraucherschutzes.

Wir suchen im Fachbereich Lärmschutz, Planung, Vorsorge und Sanierung ab sofort eine*n Ingenieur*in (m/w/d) für die Umsetzung der Arbeiten nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die Aufgaben im Fachbereich umfassen die Lärmaktionsplanung und die Durchführung der strategischen Lärmkartierung nach den Paragraphen 47 a fortfolgende des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Ein Schwerpunkt der Stelle ist die Lärmaktionsplanung.


Sie ...

  • bereiten umfangreiches Lärmkartierungsmaterial auf und bewerten sowie klassifizieren, insbesondere durch Verkehrslärm betroffene Straßenabschnitte und klären, welche Maßnahmen, besonders unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung, in Frage kommen
  • erarbeiten teilräumliche Lösungsansätze, Maßnahmen und Strategien zur Lärmreduzierung und Lärmvermeidung und beschaffen sowie analysieren fachspezifische Daten
  • entwickeln, planen und kontrollieren Einzelmaßnahmen zur Lärmminderung vor dem Hintergrund des Lärmaktionsplans der Stadt Köln
  • prüfen und klären Fördermöglichkeiten, erstellen Zeit- und Kostenpläne und führen die Koordination und Abstimmung der Planungen mit den zuständigen Fachämtern durch
  • wirken bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Bürgerbeteiligungen mit
  • stellen außerhalb der Lärmaktionsplanung umweltfachliche Stellungnahmen zu Planungsvorhaben in Köln zusammen, die nicht von der Stadt betrieben werden.

Sie bringen ein abgeschlossenes Studium (mindestens Bachelor oder Fachhochschuldiplom) mit verkehrsplanerischen, raum- oder regionalplanerischen Schwerpunkten mit, beispielsweise der Fachrichtung Geographie, Raumplanung, Städtebau oder Verkehrsingenieurwesen und Mobilität.

DARÜBER HINAUS IST UNS WICHTIG:

Sie ...

  • bringen Kenntnisse im Lärmschutz, insbesondere im Bereich Straßenverkehr, in der Rechtsmaterie Verkehrslärm und Verkehrsrecht sowie im Planungsrecht, insbesondere Verkehrsplanungsrecht mit und Grundkenntnisse im Förderrecht
  • verfügen über GIS-Kenntnisse beziehungsweise Berufserfahrung mit GIS-Systemen (ESRIGIS/QGIS)
  • zeichnen sich durch Eigeninitiative, Lern- und Leistungsbereitschaft sowie Teamorientierung und Kommunikationsfähigkeit aus
  • besitzen die Fähigkeit zu zielorientiertem und konzeptionellem Arbeiten
  • verfügen über Genderkompetenz und Diversitätsüberzeugung
  • verfügen wünschenswerter Weise über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Lärmaktionsplanung und im Umgang mit Medien und Bürger*innen

  • einen nicht nur finanziell zukunftssicheren Arbeitsplatz mit all den Vorzügen des öffentlichen Dienstes, sondern auch eine geregelte wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden für Beschäftigte. Die Beschäftigung ist in Teilzeit und Vollzeit möglich.
  • eine wichtige nachhaltige Tätigkeit mit gesellschaftlicher Bedeutung mit einem zentral gelegenen Arbeitsort im Stadthaus in Köln-Deutz mit guter ÖPNV-Anbindung und Betriebskantine
  • Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeiten und Home-Office-Möglichkeiten
  • Strukturiertes Onboarding sowie Karriere- und Fortbildungsmöglichkeiten
  • 30 Tage Jahresurlaub (zusätzlich arbeitsfrei an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag) sowie eine Betriebssportgemeinschaft
  • regelmäßige Tariferhöhungen, eine Jahressonderzahlung, eine jährliche leistungsorientierte Bezahlung sowie eine attraktive Betriebsrente
  • Angebot eines vergünstigten Deutschlandtickets für Tarifbeschäftige

Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die Stelle ist bewertet nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Die Gehaltsspanne liegt in Entgeltgruppe 11 (TVöD-VKA) zwischen 4.032,38 € (Erfahrungsstufe 1) und 5.975,19 € (Erfahrungsstufe 6) bei einer Vollzeittätigkeit.

Ihre Berufserfahrung wird bei der Zuordnung zur Erfahrungsstufe innerhalb der Entgeltgruppe, soweit tarifrechtlich möglich, gerne berücksichtigt.

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