Jobbeschreibung
Das Regierungspräsidium Tübingen hat vielfältige Aufgaben in den Bereichen Umwelt- und Naturschutz, Energiewende, Klimaschutz, Mobilität und Verkehr, Bildung, Gesundheitswesen, Migration, Landwirtschaft, Marktüberwachung und vielen anderen zukunftsweisenden Themen. Im Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen sorgen die Direktion Stuttgart, die Vollzugsreferate mit den Eichämtern und das Beschussamt Ulm landesweit im Sinne des Verbraucherschutzes für die Umsetzung des Eich- und Beschussrechts in Baden-Württemberg.
Für unsere Abteilung 10 – Eich- und Beschusswesen – suchen wir für unsere Dienststelle Beschussamt Ulm zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Techniker oder Meister aus dem Büchsenmacher- oder Metallhandwerk (w/m/d)
für das Sachgebiet Waffen- und Munitionstechnik.
Die Stelle ist in Vollzeit unbefristet zu besetzen.
- Messtechnische und beschussrechtliche Prüfungen in der Dienststelle in Ulm und im Außendienst bei Herstellerfirmen für Jagd-, Sport- und Verteidigungswaffen.
- Abgeschlossene Ausbildung zum Techniker oder Meister aus dem Büchsenmacher- oder Metallhandwerk,
- Erfahrung im Umgang mit Waffen und Munition oder persönliches Interesse für Jagd- bzw. Schießsport,
- die Fähigkeit, selbstständig und strukturiert zu arbeiten, analytisch zu denken und Verantwortung für Projekte zu übernehmen,
- Engagement und Belastbarkeit,
- Führerschein der Klasse B, Bereitschaft zu mehrtägigen Dienstreisen,
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit.
Von Vorteil sind:
- Aufgeschlossene und teamfähige Persönlichkeit,
- versierter Umgang mit MS Office-Anwendungen.
- Begleitetes, strukturiertes Onboarding für einen professionellen Einstieg,
- eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit,
- vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten,
- einen sicheren Arbeitsplatz,
- flexible Arbeitszeitmodelle,
- ein modernes betriebliches Gesundheitsmanagement mit attraktiven Angeboten,
- ein Mobiltelefon und ein Notebook zur dienstlichen Nutzung,
- einen Zuschuss für den ÖPNV.
Ihre Bezahlung:
- Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bei Vorliegen aller tariflichen und persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 9a.
- Bei Bewährung und Vorliegen der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis grundsätzlich möglich. Die Übernahme aus einem bestehenden Beamtenverhältnis ist bis Besoldungsgruppe A 8 LBesGBW möglich.