Jobbeschreibung
Die Große Kreisstadt Schwäbisch Hall (ca. 43.000 Einwohner) zeichnet sich durch eine hohe Lebens- und Wohnqualität sowie überregional ausstrahlende Kultur- und Bildungseinrichtungen und ein vielfältiges Freizeitangebot aus. Beim Fachbereich Finanzen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle zu besetzen:
Sachbearbeitung für Beteiligungs- und Bürgschaftsangelegenheiten und Assistenz der Fachbereichsleitung Finanzen (m/w/d)
- Assistentztätigkeiten für die Fachbereichsleitung
Finanzen (ca. 1/3 des Umfangs):- Bearbeitung von Ein- und Ausgangspost
- Terminkoordination des Fachbereichsleiters Finanzen und Betreuung der Wiedervorlagen
- allgemeine Sekretariatsaufgaben, wie Erledigung von Schriftverkehr, Zuarbeit für die Fachbereichsleitung, Erstellung von Aktenvermerken, Präsentationen und Berichten nach Vorlage für die Fachbereichsleitung
- Sachbearbeitung für Beteiligungs- und Bürgschaftsangelegenheiten (ca. 2/3 des Umfangs):
- Sachbearbeitung der Ausfallbürgschaften der Stadt Schwäbisch Hall (nach Einarbeitung)
- Sachbearbeitung Beteiligungsverwaltung der Stadt Schwäbisch Hall (nach Einarbeitung)
- Buchung von einfachen Geschäftsvorfällen
- abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann für Büromanagement (m/w/d), Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) oder vergleichbare Qualifikation
- gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift, fundierte Rechtschreibkenntnissen und sichere Anwendung der gängigen Office-Software
- selbstständige, zuverlässige und sorgfältige Arbeitsweise
- ein vielfältiges und interessantes Aufgabengebiet
- flexible Arbeitszeiten
- Wahlmöglichkeit aus Zuschüssen für Deutschlandticket, EGYM Wellpass oder Gutschein Heimatkaufen
- Dienstrad-Leasing über Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG
- ein attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement
- interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten
- die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- betriebliche Altersvorsorge gemäß den Bestimmungen des TVöD
- Corporate Benefits
Die Stelle ist entsprechend der Qualifikation bis Entgeltgruppe 8 TVöD ausgewiesen.
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