Empfangskraft (m/w/d) für idyllisch gelegenen Ferienpark ab 15,50 €/Std

Bundeszentralamt für Steuern

  • Bonn
  • Post Date: 12. Juli 2024
Jobbeschreibung

Sie sind Volljurist/in und haben

  • mindestens befriedigende Ergebnisse in beiden juristischen (Staats-)Prüfungen

ODER

  • mindestens 7,0 Punkte in der zweiten juristischen (Staats-)Prüfung

ODER

  • eine Summe der Punkte beider (Staats-)Prüfungen von mindestens 15,0 Punkten.

Als Volljurist/in werden steuerrechtliche Vorkenntnisse für eine Tätigkeit als Referent/in in der Abteilung Steuer nicht vorausgesetzt, sind jedoch von Vorteil. Sofern Sie noch über keine steuerrechtlichen Vorkenntnisse verfügen, sollten Sie die Bereitschaft mitbringen, sich die entsprechenden fachlichen Kenntnisse anzueignen.

ODER

Sie sind Wirtschaftswissenschaftler/in und haben Ihr universitäres wirtschaftswissenschaftliches Master- oder Diplomstudium im Umfang von 120 ECTS-Punkten mit mindestens der Note „gut“ abgeschlossen

UND

  • Ihr Studienschwerpunkt lag im steuerrechtlichen Bereich, was Sie durch die Belegung von steuerrechtlich ausgeprägten Modulen im Umfang von mindestens 24 ECTS-Punkten und/oder eine Master-/Diplomarbeit zu einem steuerlichen Thema nachweisen können

ODER

  • Sie verfügen über steuerrechtliche Kenntnisse, die Sie durch eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren nach Abschluss des Masterstudiums belegen können.

Steuerliche Vorkenntnisse, wie z. B. durch den Abschluss zur Steuerberaterin/zum Steuerberater oder Diplom-Finanzwirt/in sind von Vorteil.

Sie passen zu uns, wenn Sie

  • neben fachlichen Aufgaben von Anfang an Führungsaufgaben wahrnehmen wollen,
  • eigenverantwortlich Entscheidungen treffen möchten,
  • ergebnisorientiert, strukturiert und planvoll handeln,
  • sich selbst und andere motivieren können,
  • kommunikativ und teamfähig sind.
  • eine Führungstätigkeit, bei der Sie gemeinsam mit Ihrem Team anspruchsvolle Aufgaben und spannende Fragestellungen sowohl in nationalen und internationalen als auch in zentralen Bereichen des Hauses lösen
  • Zusammenarbeit mit (inter-)nationalen Steuerverwaltungen, der Wirtschaft, Staatsanwaltschaften etc. sowie Mitarbeit in Arbeitsgruppen des Bundesministeriums der Finanzen und in nationalen und internationalen Fachgremien (z. B. auf EU- oder OECD-Ebene)
  • Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe bzw. sofern Sie sich bereits in der Laufbahn des höheren Dienstes befinden, eine Übernahme mit Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 14
  • individuelle und strukturierte Einarbeitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen
  • vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote sowie regelmäßige Führungskräfteworkshops
  • weitreichende voraussetzungslose Möglichkeiten von mobilem Arbeiten (z. B. im „Homeoffice“)
  • gute Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen
  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege: Wir unterstützen unsere Beschäftigten mit flexiblen Arbeitszeitmodellen (wie Teil- und Elternzeit), Telearbeit sowie an unserem Dienstsitz Bonn mit eigener U3-Kindertageseinrichtung
  • aktive Gesundheitsprävention (Sportangebote, Entspannungskurse etc.)
  • zentrale Lage, hervorragende Parkmöglichkeiten und gute Anbindung an den ÖPNV (einschließlich Berechtigung zum Erwerb eines durch uns geförderten DeutschlandJobTickets)

Was Sie noch wissen sollten:

Für uns zählen Ihre Qualifikation und Stärken. Deshalb ist uns jede Person – unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Identität, Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder einer eventuellen Behinderung – willkommen.

Das BZSt strebt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern an und fordert Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.

Darüber hinaus unterstützen wir die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und begrüßen Ihre Bewerbung. Nach Maßgabe der in der Bundesfinanzverwaltung geltenden Rahmeninklusions­vereinbarung werden schwerbehinderte Menschen bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Von schwerbehinderten Menschen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

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