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Jobbeschreibung

Die Technische Hochschule Bingen blickt auf 125 Jahre Geschichte zurück und versteht sich als weltoffene, vielfältige Hochschule. In den etwa 30 Studiengängen bilden wir derzeit rund 2.300 Studierende in den Ingenieur- und Naturwissenschaften aus. Unsere anerkannte praxisnahe Forschung sowie die fundierte Lehre zeichnen uns als einzige MINT-Hochschule der Region aus.

An der Technischen Hochschule Bingen ist in Nachfolge des ausscheidenden derzeitigen Stelleninhabers zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt der/des

Kanzlerin / Kanzlers (m/w/d)

neu zu besetzen.


Als Kanzler*in leiten Sie die Verwaltung der Hochschule und sind Beauftragte*r für den Haushalt (§ 9 Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz). Sie zeichnen sich verantwortlich für die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Hochschule und vertreten in Ihrem Aufgabengebiet die Präsidentin oder den Präsidenten.


Wir suchen eine menschlich gewinnende Führungspersönlichkeit, die ein hohes Maß an Kompetenz in der Personal-, Haushalts- und Wirtschaftsführung mitbringt und sich durch eine ausgeprägte Sozial- und Motivationskompetenz, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick auszeichnet.

Sie verfügen über einen einschlägigen Hochschulabschluss, kennen die deutschen Hochschul- und Forschungsstrukturen und sind in leitender Position seit mehreren Jahren in einem vergleichbaren Umfeld in Wirtschaft, Verwaltung oder Wissenschaft tätig.

Sie zeichnen sich durch eine hohe Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft aus, indem Sie die Weiterentwicklung Ihrer Organisation service- und lösungsorientiert vorangetrieben haben. Sie möchten als Präsidiumsmitglied aktiv an einer strategischen Weiterentwicklung und Profilierung der TH Bingen mitwirken und weisen fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in den von der Kanzlerin bzw. dem Kanzler vertretenen Aufgabengebieten auf. Sie verfügen nachweislich über Kenntnisse in Vertrags- und Arbeitsrecht. Sie zeigen uns auf, dass Sie dieser verantwortungsvollen Position gewachsen sind.


Die Kanzlerin oder der Kanzler wird vom fachlich zuständigen Ministerium für die Dauer von sechs Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen oder in einem entsprechend befristeten privatrechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt. Die Besoldung erfolgt auf Grundlage der Besoldungsgruppe W2 Landesbesoldungsgesetz zuzüglich des vorgesehenen Funktionsleistungsbezuges, die der Bedeutung des Amtes entsprechen. Wiederwahlen sind zulässig. Weitere Einzelheiten über die Aufgaben und die dienstrechtliche Stellung der Kanzlerin oder des Kanzlers sind in § 83 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes geregelt.

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