Job nicht gefunden

Studierendenwerk Bremen AöR

  • Post Date: 12. Juli 2024
Jobbeschreibung
Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 320 Beschäftigten der bedeutende soziale Dienstleister für ca. 30.000 Studierende im Lande Bremen. Für unseren modernen, gastronomischen Betrieb Uni-Mensa in Bremen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine Teamleiter:in (w/m/d) Wir bieten Ihnen: eine vielseitige und verantwortungsvolle Vollzeittätigkeit mit 39,2 Wochenstunden in einem dynamischen Umfeld, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten (in der Regel Mo-Fr) innerhalb eines Arbeitszeitrahmens von 06:00 bis 18:00 Uhr, 30 Tage Erholungsurlaub zzgl. Arbeitsfreier Tage am 24.12. und 31.12., ein breites Weiterbildungsangebot, sehr gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel mit Job-Ticket, Vergütung nach EG 7 TV-L sowie alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Neben der Zubereitung von Speisen gehören zu Ihren Aufgaben im Wesentlichen: Unterstützung der Leitung bei der erfolgsorientierten Steuerung der Prozesse in der Mensa, teamorientierte Führung der Mitarbeiter:innen, Sicherung unserer Qualitätsstandards, Planung und Präsentation des Verpflegungsangebotes, Unterstützung der Betriebsleitung bei der zielgruppenorientierten Entwicklung neuer Angebote Ihr Profil: abgeschlossene Ausbildung als Koch/Köchin (w/m/d) und idealerweise erste Führungserfahrungen, zuverlässige und offene Persönlichkeit mit der Fähigkeit ein Team zu motivieren, gute, offene Kommunikationsfähigkeiten, strukturierter, service- und lösungsorientierter Arbeitsweise, nachgewiesene mehrjährige Berufserfahrung sehr gute Kenntnisse in der Qualitäts- und Hygienesicherung, Schwerbehinderten Personen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Um die Unterrepräsentanz von Frauen in diesem Bereich abzubauen, werden Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt. Alle Geschlechter sind willkommen Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 03.08.2024 unter Angabe des Kennzeichens STW-421/01-07/2024 an das Studierendenwerk Bremen, Personalstelle Bibliothekstraße 7, 28359 Bremen. Oder per E-Mail: [email protected] Bitte reichen Sie nur vollständige Bewerbungsunterlagen ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse bzw. Referenzen und relevante Qualifikationsnachweise. Sie können uns Ihre Bewerbung schriftlich oder per E-Mail zusenden. Bitte geben Sie unbedingt das Kennzeichen an. Bei Bewerbungen per E-Mail fassen Sie bitte die gesamten Unterlagen in einem Dokument im PDF-Format zusammen. Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d). Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Sie ein Arbeitszeugnis vorlegen, welches nicht älter als ein Jahr sein darf. Falls Sie sich in Elternzeit befinden oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehen, reichen Sie bitte ein Arbeitszeugnis Ihrer letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt. Sollte Ihnen die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses innerhalb dieser Frist - z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit - nicht möglich sein, weisen Sie hierauf im Rahmen Ihrer Bewerbung bitte ausdrücklich hin. Wenn Sie Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst sind, geben Sie bitte Ihre derzeitige Entgeltgruppe an. Bitte geben Sie mit den Bewerbungsunterlagen ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte ab. Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Bitte reichen Sie nur Kopien (keine Mappen) ein. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet. View More