Key Account Manager Onkologie (m/w/d) Stuttgart/Heilbronn

Jobbeschreibung

Unsere Einrichtung liegt im Naturpark Aukrug, einem 380 Quadratkilometer großen Gebiet im Herzen Schleswig-Holsteins. Wir sind über die Autobahn A7 schnell erreichbar und nur eine Autostunde von der Nord-und Ostsee entfernt. Der anerkannte Erholungsort Aukrug zählt mit seiner Vielzahl von Teichen, Wäldern und Heideflächen zu den schönsten Landschaften Norddeutschlands.

Zur Erweiterung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichem Zeitpunkt eine*n

Oberärztin / Oberarzt für Orthopädie

in Voll – oder Teilzeit (mind. 35 Wochenstunden)


  • Medizinische Betreuung von orthopädischen Rehabilitanden
  • Teilnahme an interdisziplinären Fortbildungen und Besprechungen
  • Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen

  • deutsche Approbation
  • Facharzt für Orthopädie & Unfallchirurgie
  • Zusatzqualifikation Sozialmedizin wäre wünschenswert
  • Bereitschaft zur Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst
  • Interesse für das Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation und für die integrierte Behandlung von somatischen und psychosomatischen Patientinnen und Patienten
  • soziale Kompetenz, freundlicher und empathischer Umgang mit Menschen
  • Teamfähigkeit und Engagement im Umfeld eines interdisziplinären Teams
  • Zuverlässigkeit, selbständiges und patientenorientiertes Arbeiten

  • unbefristeter Arbeitsvertrag
  • Vergütung nach TV-TgDRV (EII)
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit flexiblen und planbaren Arbeitszeiten
  • zusätzliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL)
  • Teilnahme an Fort -und Weiterbildungen mit Kostenübernahme
  • Bereitstellung von Dienstkleidung
  • Zuschuss zum Deutschlandticket / Jobticket
  • kostenlose Parkplätze für Mitarbeiter*innen
  • Möglichkeit zur Teilnahme an der Personalverpflegung
  • Corporate Benefits – Vorteilsportal für Mitarbeiter*innen der DRV Nord mit vielen und wechselnden Rabatten

Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt

Im Falle einer Einstellung ist nach § 20 IfSG der Nachweis einer bestehenden Masernimmunität notwendig.

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