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Stadt Velbert

Jobbeschreibung

Velbert wird Ihnen gefallen. Die Lage im Grünen in unmittelbarer Nähe zu den Großstädten Düsseldorf, Essen und Wuppertal zeichnet unsere selbstbewusste, im Kreis Mettmann gelegene Mittelstadt, mit rd. 82.500 Einwohnern aus. Das Kompetenz-Zentrum Europas für Sicherheits- und Schließsysteme befindet sich in Velbert und der Region. Tradition und Moderne, Schlösser und Produkte aus neuesten Entwicklungen sowie zukunftsweisende Dienstleistungen kennzeichnen Velbert als Wirtschaftsstandort.

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei der Stadt Velbert die Stelle einer / eines

Beigeordneten als Stadtkämmerin bzw. Stadtkämmerer (m/w/d)

zu besetzen. Die/Der Beigeordnete ist gem. § 70 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) Mitglied des Verwaltungsvorstandes.

Zum Geschäftsbereich des Dezernates III gehören die Abteilungen

  • Kämmerei und Beteiligungen
  • Stadtkasse und
  • Steueramt

Eine Änderung der Dezernatsverteilung bleibt vorbehalten.


eine führungserfahrene, über­durch­schnittlich engagierte, entscheidungsfreudige und verantwortungsbewusste Persönlichkeit, die befähigt ist, das Dezernat mitarbeiter- und leistungsorientiert zu führen und die sich als Mitglied des Verwaltungsvorstandes den gesamtstädtischen Belangen verpflichtet fühlt. Die Bereitschaft zur konstruktiven Zusammen­arbeit mit dem Rat und dem Bürgermeister wird vorausgesetzt.


müssen die für das Amt erforderlichen fachlichen Voraus­setzungen gemäß § 71 GO NRW erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nach­weisen. Vorausgesetzt wird ein Abschluss (Diplom / Master) in einem Studiengang mit betriebs­wirt­schaftlicher, volkswirtschaftlicher oder politik­wissenschaftlicher Ausrichtung sowie die Befähi­gung zum Richteramt oder die Befähigung zum allgemeinen Verwaltungsdienst des Landes NRW der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt. Zudem werden mehrjährige einschlägige Berufs­erfahrung in leitender Funktion im Finanzwesen einer Kommunalverwaltung ebenso erwartet wie überzeugende Repräsentations- und Kommuni­kationsfähigkeiten in Verbindung mit einem souveränen Auftreten. Geschäfts­führungs­er­fah­rungen in kommunalen Unternehmen wäre von Vorteil.

Die Wahlzeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung erfolgt nach B 3 Eingruppierungsverordnung NRW.

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