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Landratsamt Schweinfurt

Jobbeschreibung

Wir suchen für das Jobcenter des Landkreises Schweinfurt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen

Bearbeiter für die Leistungsgewährung (m/w/d)
in Teilzeit (19,5 Std./Woche bzw. 20 Std./Woche)


  • Annahme, Bearbeitung, Entscheidung und Zahlbarmachung passiver Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Beratung von Kundinnen und Kunden bzgl. der oben genannten Leistungen
  • Zusammenarbeit mit Dritten vor allem mit anderen Leistungsträgern
  • Bestandsarbeiten

Für die Tätigkeit benötigen Sie

  • einen erfolgreichen Abschluss als Beamter (m/w/d) der 2. QE (Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen) oder
  • eine erfolgreiche abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder
  • einen erfolgreich abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang I (ehemals Angestelltenlehrgang I)

Daneben verfügen Sie über

  • eine strukturierte und serviceorientiere Arbeitsweise
  • eine ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • hohes Maß an Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit
  • Organisationsgeschick
  • selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
  • fundierte EDV-Kenntnisse und ein sicherer Umgang mit den MS-Office-Programmen

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten und leistungsstarken Team
  • Möglichkeit der mobilen Arbeit
  • qualifizierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie ein innovatives betriebliches Gesundheitsmanagement
  • eine rein arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung und die Beteiligung an Vermögenswirksamen Leistungen
  • Möglichkeit eines Fahrradleasings mittels Entgeltumwandlung (Jobrad)
  • Fahrtkostenzuschuss zum ÖPNV
  • Jahressonderzahlung
  • Mitarbeiterrabatte für zahlreiche Produkte und Dienstleistungen
  • eine qualifikations- und leistungsorientierte Vergütung nach Entgeltgruppe 9a TVöD bzw. der Besoldungsgruppe A9 BayBesG

Bei entsprechender Eignung ist ggf. die Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich Unterhalt möglich. Dies würde eine langjährige Berufserfahrung im Beamtenbereich oder einen erfolgreich abgeschlossenen Beschäftigtenlehrgang II voraussetzen. Die Eingruppierung bzw. Besoldung wäre in diesem Fall bis zur Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. Besoldungsgruppe A9+Z BayBesG möglich.

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