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Landkreis Stade

  • Stade
  • Post Date: 27. Juni 2024
Jobbeschreibung

Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter (m/w/d) Allgemeiner Sozialdienst

Viele Mitarbeitende aus unterschiedlichen Professionen arbeiten beim Landkreis Stade daran, die Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und Familien zu verbessern. Um dieses Ziel gemeinsam zu erreichen, wird Teamwork bei uns großgeschrieben. Sie arbeiten auch gerne mit Menschen, die sich mitunter in schwierigen Lebensphasen befinden, und deren Begleitung motiviert Sie? Dann geben Sie Ihrer Arbeit Sinn und verstärken Sie unser Team durch Ihr Wissen und Engagement.

Beim Landkreis Stade sind im Amt Jugend und Familie mehrere Stellen als Sozialpädagoge/ Sozialarbeiter (m/w/d) im Allgemeinen Sozialdienst zu besetzen.


Der Allgemeine Sozialdienst (ASD) ist die zentrale Anlauf- und Kontaktstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Amt Jugend und Familie. Von hier aus wird ganzheitliche Unterstützung angeboten und koordiniert. Die Arbeit im ASD wird in drei Teams geleistet und erfolgt sozialraumorientiert. Zu den Kernaufgaben gehören:

  • Kinder, Jugendliche und Eltern bei Erziehungsproblemen beraten
  • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen wahrnehmen
  • sozialpädagogische Diagnostik
  • Jugendhilfemaßnahmen einleiten und begleiten
  • Trennungs- und Scheidungsberatung
  • Familiengerichtshilfe
  • Sozialraumarbeit
  • unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterstützen und begleiten

Sie entsprechen unserem Anforderungsprofil, wenn Sie über ein abgeschlossenes Studium (Diplom/FH bzw. Bachelor) einer der folgenden Fachrichtungen verfügen:

  • Soziale Arbeit bzw. Sozialpädagogik mit staatlicher Anerkennung als Sozialpädagoge / Sozialarbeiter (m/w/d)
  • Pädagogik/Erziehungswissenschaft/Kindheitspädagogik, sofern mehrjährige berufliche Erfahrungen in der Tätigkeit eines Sozialpädagogen / Sozialarbeiters (m/w/d) vorliegen

Von Vorteil sind berufliche Erfahrungen in der interkulturellen Arbeit. Ein hohes Maß an Beratungskompetenz, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeiten sowie eine gute Selbst- und Arbeitsorganisation runden das Anforderungsprofil ab. Erfahrungen in der Jugendhilfe sowie Rechtskenntnisse im Jugendhilferecht sind wünschenswert, können aber auch nach der Einstellung durch Fortbildungen erworben werden. Außerdem wird die Bereitschaft vorausgesetzt, gelegentlich an der Rufbereitschaft des Amtes Jugend und Familie teilzunehmen.
Einstellungsvoraussetzungen sind außerdem das Vorhandensein eines gültigen Führerscheins der Klasse B sowie ein eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis (Hinweis: die entsprechenden Nachweise werden nach erfolgreicher Bewerbung angefordert). Die Bereitschaft, den eigenen Pkw für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Nds. Reisekostenverordnung einzusetzen, muss vorhanden sein.


  • drei unbefristete Arbeitsverträge in Vollzeit, die teilzeitgeeignet sind
  • ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden
  • eine Bezahlung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD/VKA
  • weitere im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, z.B. zusätzliche Altersversorgung (VBL), Leistungsorientierte Bezahlung
  • regelmäßige Supervision sowie kollegiale Beratung
  • flexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung (z.B. Homeoffice, Gleitzeitrahmen)
  • eine moderne Arbeitsumgebung
  • vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten
  • die Möglichkeit zur Nutzung des Jobtickets und des Jobbikes (Fahrradleasing)

Schwerbehinderte und schwerbehinderten Personen gleichgestellte Bewerbende werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Zum Abbau der Unterrepräsentanz im Sinne des Nds. Gleichberechtigungsgesetzes werden Bewerbungen von Männern besonders begrüßt. Außerdem sehen wir ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit dem Geschlechtseintrag „divers“ entgegen.

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