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Hochschule Rosenheim

Jobbeschreibung

Die Technische Hochschule Rosenheim ist eine regional verwurzelte Hoch­schule mit inter­nationalem Renommee. Sie verbindet praxis­nahe Forschung mit innovativer Nachwuchs­förderung in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesund­heit und Soziales. Das inter­disziplinäre Miteinander der Fakultäten und Einrichtungen garantiert hoch­wertigen Erkenntnis­gewinn und ausge­zeichnete Lehre. Zu den gelebten Werten der TH Rosenheim zählen Nachhaltigkeit, Familien­freundlich­keit und Service­orientierung.

Am Standort Rosenheim suchen wir an der Fakultät für Informatik ab dem Wintersemester 2024 / 2025 oder später eine / einen

Professorin / Professor (m/w/d) – BesGr W2
für
Software-Entwicklung und autonome mobile Robotik
Kennziffer 2024-113-PROF-INF

Sie verfügen über Erfahrung in möglichst mehreren der folgenden Bereiche

  • Konzeption und Entwicklung von autonomen mobilen Systemen, bspw. in den Bereichen Logistik, Medizin, Haushalt, Drohnen und Rettungsroboter
  • Anwendung von KI-Methoden in der Robotik
  • Programmierung in Sprachen wie C/C++, Java oder Python

  • Grundlagenveranstaltungen in der Software-Entwicklung
  • Betreuung von Software-Engineering-Projekten
  • Wahlpflichtmodule in den Bereichen Robotik und autonome mobile Systeme
  • Bereitschaft und Befähigung, die Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache abzuhalten, sowie zu einer interaktiven und praxisnahen Lehre (vor Ort und digital)
  • Bereitschaft, im zeitlichen Umfang von circa einem Tag pro Woche in der Forschung tätig zu werden
  • Mitarbeit an der Weiterentwicklung des Lehrgebietes und in der Selbstverwaltung sowie Engagement bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung sowie in der Weiterbildung
  • Ihre Dienstaufgaben richten sich nach Art. 59 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise in einer der folgenden Studienrichtungen: Informatik oder Elektro- und Informationstechnik
  • die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachzuweisen
  • didaktische und pädagogische Eignung
  • besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, nachgewiesen in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis nach dem Hochschulabschluss – davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs; der Nachweis der außerhochschulischen beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde

  • ein innovatives Lehr- und Forschungsumfeld
  • Gestaltungsmöglichkeiten
  • kollegiale Unterstützungskultur
  • flache Hierarchien
  • Familienfreundlichkeit
  • betriebliche Gesundheitsförderung
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