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Jobbeschreibung

– Willkommen in unserer modernen, bürgernahen Verwaltung! –

Da arbeiten, wo man auch herrlich leben kann: im Landkreis Harburg – der vom Norden Niedersachsens bis an das südliche Elbufer von Hamburg verläuft und weit bis in die Lüneburger Heide reicht. Die ideale Region für Familien ist ländlich geprägt und verkehrs­technisch gut angebunden.

Über 250.000 Menschen sind hier zu Hause, und es werden immer mehr. Wir als moderne, serviceorientierte Verwaltung mit rund 1.300 Beschäftigten unterstützen sie in den unterschiedlichsten Bereichen. Und das ist jeden Tag aufs Neue spannend.

Für die Abteilung Jugend und Familie am Standort Winsen (Luhe) suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Teamleitung (m/w/d) für den Allgemeinen Sozialen Dienst Ost und die Jugendhilfe im Strafverfahren

unbefristet in Vollzeit. Die Stelle ist bedingt teilzeitgeeignet, es müssen mindestens 32 Wochenstunden an vier Arbeitstagen gearbeitet werden.

Die zentrale Aufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes Ost und der Jugendhilfe im Strafverfahren besteht in der zielgerichteten und möglichst wirksamen Verteilung sozialer Leistungen gem. SGB VIII. Dieses erfolgt zum einen durch die eigenständige Erbringung von Einzelfallhilfen, vor allem in Form von Beratung und zum anderen besteht ein wesentlicher Teil der Arbeit in der Vermittlung bzw. Entscheidung über die Gewährung von Leistungen, die in der Regel von freien Trägern der Jugendhilfe erbracht werden. Zum weiteren Aufgabenspektrum gehören der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a SGB VIII und Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII. Die Mitarbeitenden der Jugendhilfe im Strafverfahren wirken gem. § 52 SGB VIII in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mit.
Als Teamleitung für den Allgemeinen Sozialen Dienst Ost und die Jugendhilfe im Strafverfahren übernehmen Sie Führungs-, Planungs- und Steuerungsaufgaben für ca. 10 Mitarbeitende.


  • Personalführung und -entwicklung
  • Teamentwicklung
  • Verantwortung für die Organisation der Arbeitsabläufe, für die Weiterentwicklung fachlicher Standards und für die Beachtung gesetzlicher Vorgaben
  • Bearbeitung von Grundsatzfragen und Beschwerden in Abstimmung mit der Abteilungsleitung
  • Unterstützung der Mitarbeitenden in besonders schwierigen Einzelfällen
  • Teilnahme an Fallbesprechungen und Entscheidungskonferenzen
  • Leitung der Dienstbesprechung
  • Fallsteuerung und Entscheidungsbefugnis in allen Kinderschutzfällen
  • Teilnahme an übergeordneten Arbeitskreisen

  • ein abgeschlossenes Studium zur/zum Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter bzw. zur Sozialpädagogin/zum Sozialpädagogen (FH-Diplom/Bachelor of Arts, Soziale Arbeit) jeweils mit staatlicher Anerkennung
  • darüber hinaus können Diplom-Pädagoginnen/Diplom-Pädagogen, Erziehungs­wissenschaftlerinnen/Erziehungswissenschaftler (Bachelor) oder Kindheits­pädagoginnen/Kindheitspädagogen (Bachelor), die über gleichwertige Fähigkeiten wie Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagoginnen/​Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung, sowie zweijährige nachgewiesene Berufserfahrung in einem Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit beziehungsweise Sozialpädagogik verfügen, zugelassen werden
  • Berufserfahrung im Allgemeinen Sozialen Dienst
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Bereitschaft das private Fahrzeug für den dienstlichen Zweck einzusetzen
  • Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft

Das wünschen wir uns:

  • hohe Sozialkompetenz in den Bereichen Kommunikationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Teamfähigkeit sowie ausgeprägte Fach-, Führungs- und Reflexionskompetenzen
  • ein hohes Maß an Motivation, Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • eine unterstützende und wertschätzende Haltung gegenüber Kindern, Eltern sowie Mitarbeitenden
  • Aufbringen von Verständnis für andere Lebensformen und den damit verbundenen Herausforderungen

Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe S 17 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-SuE). Bei einem Wechsel des Arbeitgebers aus dem öffentlichen Dienst, der den TVöD anwendet, wird die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung berücksichtigt.

Des Weiteren:

  • einen spannenden Arbeitsplatz mit einem sinnhaften Aufgabenspektrum und viel Eigenverantwortung
  • kollegiale Zusammenarbeit in einem Leitungsteam mit anderen Teamleitungen und der Abteilungsleitung
  • flexible Arbeitszeit- und Arbeitsorganisationsmodelle
  • individuelle Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie das Angebot einer qualifizierten Supervision
  • eine betriebliche Altersvorsorge
  • die Möglichkeit eines Fahrradleasings im Rahmen der Entgeltumwandlung
  • unseren umweltfreundlichen Mobilitätsrabatt in Form des HVV-JobTickets
  • arbeitsmedizinische Vorsorge und unterschiedliche Gesundheitsangebote
  • die Möglichkeit zum Firmenfitness in Kooperation mit Hansefitness

Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Der Landkreis Harburg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Männern werden daher ausdrücklich begrüßt.

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