Expert OPEX / TPM / Lean (m/w/d)

Jobbeschreibung

Die Hochschule für den öffent­lichen Dienst in Bayern (hfoed.bayern.de) bildet die staatlichen und kommunalen Nachwuchs­beamtinnen und -beamten (m/w/d) für den Einstieg in die dritte Qualifi­kations­ebene aus. Sie gliedert sich in die Zentral­verwaltunund in sechs Fachbereiche. Der Fach­bereich Allgemeine Innere Verwaltung (aiv.hfoed.de) mit Sitz in Hof bildet in den Fachlaufbahnen „Verwaltung und Finanzen“ sowie „Naturwissenschaft und Technik“ im Rahmen eines dualen Fach­studiums aus. Darüber hinaus ist der Fach­bereich in die beruf­liche Fort­bildung und die weiter­führende Quali­fizierung von Beamtinnen und Beamten (m/w/d) eingebunden.

Wir besetzen zum 1. Januar 2025 eine Stelle für Beamtinnen und Beamte (m/w/d) der vierten Qualifi­kations­ebene zum Einsatz als

hauptamtliche Lehrperson (m/w/d)
in der Studienfachgruppe Wirtschafts- und Finanzlehre


  • Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt der betriebs- und finanz­wirtschaftlichen Grundlagen des Verwaltungs­handelns und dem Digitalisierungs­management sowie Statistik in der Verwaltung;
    nähere Hinweise zu unseren Studien­inhalten finden Sie unter aiv.hfoed.de/de/fachstudium/gvd/studieninhalte.html und aiv.hfoed.de/de/fachstudium/gtvi/studieninhalte.html;
  • Betreuung und Bewertung von Projekt- und Diplom­arbeiten;
  • Mitwirkung bei schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie bei Leistungs­nachweisen;
  • Fort- und Weiterbildungen.

Das Lehrprofil soll neben dem Bereich „Wirtschafts­wissenschaften“ auch die Inhalte „digitales Verwaltungs­management“ und „Statistik“ abdecken. Erforderlich sind weiterhin Kenntnisse auf dem Gebiet der Geschäfts­prozess­optimierung und Digitalisierung.

Gefordert ist eine Erste Staats­prüfung, ein Diplom- oder Magister­abschluss oder eine vergleichbare Qualifikation an einer Universität oder ein Master­abschluss in einem wirtschafts­wissen­schaftlichen Studiengang mit Bezug zu unseren Studienfächern (z.B. Betriebs­wirtschafts­lehre oder Volks­wirtschafts­lehre).

Die Erfüllung der allgemeinen beamten­rechtlichen Bestimmungen ist Einstellungs­voraussetzung. Der Nachweis der fachlichen Eignung gilt dabei grundsätzlich als erbracht, wenn die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) über eine umfassende, in der Regel fünf­jährige Berufs- bzw. Verwaltungs­praxis verfügen (Art. 14 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Hochschule für den öffentlichen Dienst – HföDG). Im Übrigen verweisen wir auf Art. 14 HföDG.

Die Position erfordert Flexibilität hinsichtlich der Einsatz­zeiten und Lehrgebiete sowie Freude am Lehren und Lernen. Bei Einbeziehung in den engeren Bewerberkreis wird zur Beurteilung der pädagogisch-didaktischen Fähigkeiten eine Probe­lehr­veranstaltung mit aktivierenden Lehrmethoden erwartet.


bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen die Beschäftigung im Beamten­verhältnis in der vierten Qualifikations­ebene:

  • Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungs­gruppe A 15
  • Gewährung einer Lehrzulage;
  • die Erbringung Ihrer Lehr­verpflichtung als Jahres­arbeitsmenge;
  • eine abwechslungsreiche und verant­wortungs­volle Tätigkeit in einem dynamischen Arbeitsumfeld;
  • Nutzungsmöglichkeit aller Hochschul­einrichtungen auf einem familiären Campus;
  • aktive Mitwirkung am Gestaltungs­prozess der Beamtenaus-, -fort- und -weiterbildung.
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