Experte (m/w/d) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz | Aufsichtsperson höherer Dienst

Jobbeschreibung

Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für Menschen, die im Bereich Gesundheit und Wohlfahrtspflege arbeiten. Als Arbeitgeberin bieten wir 1000 UNDEIN GRUND, Teil von uns zu werden – an einem unserer Standorte in Berlin, Hamburg, Bochum, Köln, Mainz oder München als

Experte (m/w/d) für den Arbeits- und Gesundheitsschutz | Aufsichtsperson höherer Dienst

Beschäftigungsort: Bezirksstellen Berlin, Hamburg, Bochum, Köln, Mainz, München
Bewerbungsschluss: 07.07.2024
Vergütungsgruppe: bis Entgeltgruppe 13 BG-AT/ bis Besoldungsgruppe A 14 BBesO

Und Dein Grund?

Vielseitig unterwegs sein und für gesunde Arbeitsverhältnisse sorgen – das reizt dich? Dann wähle einen der vielseitigsten Berufe überhaupt: Als Aufsichtsperson machst du Betriebe sicherer und hilfst, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Ein relevanter Job für dich und die Gesellschaft.


  • Betriebe bei der Arbeitssicherheit und beim Gesundheitsschutz betreuen und beraten, auch außerhalb deines PLZ-Gebiets
  • Ursachen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten ermitteln
  • Seminare für ein sicheres und gesundes Berufsleben durchführen
  • In Arbeitsgruppen und Projekten mitarbeiten, teils über die BGW hinaus

  • Hochschulstudium (Master oder Uni-Diplom bzw. 2. Staatsexamen)
  • Zusatz (Master, Uni-Diplom oder 2. Staatsexamen)
  • Ingenieurwissenschaften (z.B. Maschinenbau, Sicherheitsingenieurwesen, Elektrotechnik)
  • Naturwissenschaften (z.B. Biologie, Chemie, Physik, angewandte Pharmazie oder Umwelttechnik, Qualität, Umwelt, Sicherheit und Hygiene)
  • Medizin (Human-, Zahn-, und Veterinärmedizin)
  • Gesundheitswissenschaften
  • Pflegewissenschaften
  • Pädagogik (z.B. Gesundheitspädagogik, Sozialpädagogik, Heil- und Inklusive Pädagogik, Medizinpädagogik)
  • Psychologie
  • Soziologie
  • Gerontologie
  • Erziehungswissenschaften
  • sonstige Abschlüsse mit Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den für die BGW relevanten Branchen

Alternativ: vergleichbares Studium mit einem der oben genannten Schwerpunkte (mindestens 60 Prozent Anteil). Möglich ist auch eine Kombination aus verschiedenen der oben genannten Studiengänge/-Schwerpunkte.

Oder: Du bist ausgebildete Aufsichtsperson mit Studienabschluss Master, Uni-Diplom oder mit 2. Staatsexamen

Weitere Anforderungen:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nach dem Studium
  • Idealerweise Erfahrung im Qualitäts- und Projektmanagement
  • Wünschenswert: mehrjährige Führungserfahrung sowie betriebliche Erfahrungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz (gern in der bei der BGW typischerweise versicherten Branchen) und fundiertes Wissen in BGW-Themen
  • Routinierter Umgang mit MS Office
  • Angemessene Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Niveau C2)
  • Kundenorientierung, Kommunikationsstärke, Überzeugungskraft
  • Konfliktfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft
  • Analytische Fähigkeiten, Entscheidungsfreude und Belastbarkeit
  • Bereitschaft, Dienstreisen durchzuführen, ein Dienstwagen wird gestellt
  • Führerschein der Klasse B (Bitte im Lebenslauf mit angeben)
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Landes zum Zeitpunkt der Bewerbung

  • ca. 2,5-jährige Ausbildung zur Aufsichtsperson im höheren Dienst
  • Gehalt während der Ausbildung: Entgeltgruppe 13 BG-AT, abhängig von der individuellen berücksichtigungsfähigen Berufserfahrung zwischen 71.500 € (St. 2) und 84.500 € (St. 4) p.a., je nach Erfahrung auch mehr
  • Gehalt nach Ende der Ausbildung: Entgeltgruppe 14 BG-AT
  • Ziel ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis, Besoldungsgruppe A 14 BBesO.
  • Die Stelle ist teilzeitgeeignet, mit mindestens 32 Stunden/Woche.

Während der Ausbildung beträgt die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 32 Stunden, und deine Entgeltgruppe ist 13 BG-AT. Nach bestandener Prüfung kommst du in Entgeltgruppe 14 BG-AT. Sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Planstelle zur Verfügung steht, ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis möglich (bis Besoldungsgruppe A 14 BBesO). Sofern du in einem Dienstordnungs- (DO) Angestelltenverhältnis stehst, kann das DO-Verhältnis fortgesetzt werden.

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