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Jobbeschreibung

.... zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Mitarbeit (m/w/d) Steuerungsunterstützung, Abteilungsassistenz

für das Hauptamt – Amt für Personal, Organisation und IT

BesGr A 8 LBesO oder EG 8 TVöD

Das Hauptamt ist zuständig für die Bereiche Personal, Organisation und IT. In diesen Bereichen bietet es neben der Steuerung vor allem interne Dienstleistungen für die Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf und ihre derzeit 45 Fachbereiche. Im Zuge der Neuausrichtung der städtischen Informations- und Kommunikationstechnik wurden alle steuernden und standardisierbaren IKT-Aufgaben zentralisiert. Die neue Aufbauorganisation wurde als Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik im Hauptamt verortet.


  • Terminkoordination, Vor- und Nachbereitung von Besprechungen, Erstellung von Tagesordnungen und Niederschriften sowie Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs
  • Erstellung von Präsentationen, Exceltabellen et cetera nach Maßgabe der Abteilungsleitung
  • Unterstützung der IT-Steuerung
  • Unterstützung der IT-Beratung bei der Koordination der laufenden Projekte inklusive Termin- und Veranstaltungsmanagement
  • Unterstützung in den Aufgaben des Bestands-, Beschaffungs- und Vertragswesens
  • Unterstützung der IT-Koordination bei der Terminsteuerung der Koordinatoren, zum Beispiel Hardwareaustausch.

  • Verwaltungsfachangestellte*r oder Verwaltungswirt*in oder eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem für die Assistenztätigkeit förderlichen Beruf idealerweise mit Erfahrung in dem Bereich der Assistenztätigkeit
  • hohes Maß an Organisationsgeschick, Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein sowie strukturiertes und eigenverantwortliches Handeln
  • Loyalität und Diskretion
  • fundierte Kenntnisse im Umgang mit der gängigen Standardsoftware (Word, Excel et cetera)
  • souveränes und freundliches Auftreten, Teamfähigkeit, Engagement und Zuverlässigkeit
  • gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sowie fundierte Rechtschreibkenntnisse.

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.

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