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Bundeswehr

Jobbeschreibung

Gemeinsam mit über 260.000 zivilen und militärischen Mitarbeitenden garantieren wir Sicherheit, Souveränität und die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland sowie Unterstützung bei Naturkatastrophen und Unglücksfällen im Inland.

Medizinische Expertise einsetzen. Mit Wissen prüfen und behandeln. In den Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen der Bundeswehr arbeiten Medizinerinnen und Mediziner aus militärischen Laufbahnen Hand in Hand mit Ärztinnen und Ärzten in Zivil. In verschiedenen Fachrichtungen setzen Sie Ihre Kompetenz in zukunftsorientierten medizinischen Einrichtungen ein.


  • Sie führen Begutachtungen von Gesundheitsstörungen im Fachgebiet Orthopädie / Unfallchirurgie, insbesondere Kausalitätsgutachten im sozialen Entschädigungsrecht im Erstverfahren sowie im Rechtsmittel- und Klageverfahren mit Untersuchung oder nach Aktenlage durch; ggf. erstellen Sie Gutachten zu Schadensersatzansprüchen des Bundes und Versicherungsersatzleistungen sowie in Fällen von medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen.
  • Sie erstellen Präsenzgutachten auch unter Nutzung der Referatsstrukturen im Bundesgebiet (Außenstellen).
  • Sie wirken bei der Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals im Fachgebiet einschließlich Auswerten und Umsetzen medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnisse mit.
  • Sie beraten betroffene Antragstellerinnen / Antragsteller sowie in besonderen Fällen auch deren Familien auf vorgenannten Gebieten im Rahmen des referatsübergreifenden Fallmanagements.
  • Sie sind bereit, an (auch mehrtägigen) Dienstreisen teilzunehmen.

  • Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Studienfachrichtung Humanmedizin mit Approbation als Ärztin / Arzt.
  • Sie sind Fachärztin / Facharzt für Orthopädie, Chirurgie mit Schwerpunkt in der Unfallchirurgie oder Orthopädie mit entsprechender klinischer Erfahrung.
  • Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von Gutachten nachgewiesen durch mindestens eine berufliche Tätigkeit.
    Die Zusatzbezeichnung Sozialmedizin können Sie an der Dienststelle BAPersBw in Düsseldorf erwerben.
  • Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und treten für deren Einhaltung ein.
  • Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
  • Sie verfügen über EDV-Kenntnisse der gängigen Office-Anwendungen: Word, Excel, Outlook, SharePoint.
  • Wünschenswert wären Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung von Gutachten mit kausalen Fragestellungen im sozialen Entschädigungsrecht.

  • Sie werden in ein Beamtenverhältnis oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit eingestellt.
  • Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
  • Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 15 BBesG bewertet.
  • Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 15 TVöD.
  • Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit.
  • Homeoffice ist möglich.
  • Sie erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr, + 24.12. und 31.12. dienstfrei.
  • Sie profitieren bei evtl. anfallenden Überstunden vom Ausgleich in Form von Freizeit.
  • Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
  • Das BAPersBw ist ein mit dem audit berufundfamilie zertifizierter Arbeitgeber, der die Arbeitsbedingungen für seine Beschäftigten im Rahmen dienstlicher Möglichkeiten familien- und lebensphasenbewusst gestaltet.
  • Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des §43 BBesG bzw. eine Personalgewinnungszulage gemäß §16 Absatz 6 TVöD gewährt werden.
    • Bei Einstellung in ein Beamtenverhältnis beträgt die Personalgewinnungsprämie von 64.150,- € bis 80.650,- € und wird als Einmalzahlung ausgezahlt.
    • Bei Einstellung in ein Arbeitsverhältnis beträgt die Personalgewinnungszulage zwischen 1.375,25 € und 1.680,99 € und erfolgt als monatliche Zahlung über einen maximalen Zeitraum von 60 Monaten. Darüber hinaus wird für einen Zeitraum von 60 Monaten eine Fachkräftezulage in Höhe von 1.000€ monatlich gewährt (BMI Rundschreiben vom 18. Dezember 2020, D5-31002/4#25)
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