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Jobbeschreibung

Die Europäische Schule Luxemburg 1 ist eine von zwei Europäischen Schulen in Luxemburg. Die Europäischen Schulen begannen im Oktober 1953 in Luxemburg auf Initiative von Vertretern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl mit Unterstützung der Institutionen der Gemeinschaft und der luxemburgischen Regierung. Dieses Experiment in der Erziehung von Kindern verschiedener Muttersprachen und Nationalitäten nahm schnell Gestalt an, als die sechs verschiedenen Regierungen und Bildungsministerien in Fragen der Lehrpläne, der Ernennung von Lehrern, der Inspektion und Anerkennung der erreichten Niveaus zusammenarbeiteten.

Heute werden an der Schule 3350 Schüler in 10 Sprachsektionen vom Kindergarten bis zum Europäischen Abitur unterrichtet.

Eine deutschsprachige Vollzeitlehrkraft für Physik und Mathematik wird ab dem 30. August 2024 in der Sekundarstufe eingestellt.

1 Lehrkraft (m/w/d) für Physik und Mathematik für die deutschsprachige Abteilung der Sekundarstufe – (21 Unterrichtseinheiten/Woche – Vollzeit – unbefristeter Vertrag)


  • Sie planen und führen 21 Unterrichtseinheiten pro Woche in Physik und Mathematik für die Sekundarstufe bis zum Abitur durch.
  • Sie erstellen und bewerten Prüfungen, Klassenarbeiten und andere Leistungsnachweise.
  • Sie nutzen und eignen sich die spezifische Software der Europäischen Schulen zur Unterrichtsverwaltung und Kommunikation an.
  • Sie arbeiten mit Lehrkräften der deutschen Sektion und anderer Sprachsektionen zusammen und nehmen an schulischen Teammeetings teil.

  • Der/die Bewerber/in verfügt über die in seinem/ihrem Mitgliedstaat übliche fachliche Qualifikation bzw. einen entsprechenden Studienabschluss für die Sekundarstufe in Physik und Mathematik (alle Niveaus bis zum Abitur).
  • Der/die Bewerber/in verfügt über Kenntnisse der deutschen Sprache auf muttersprachlichem Niveau (bzw. mindestens C2).
  • Der/die Bewerber/in verfügt über eine mindestens 2-jährige Unterrichtserfahrung bis zum Abitur/Vorbereitung auf Universität.
  • Kenntnisse in mindestens einer der anderen Arbeitssprachen der Europäischen Schule Luxemburg 1 - Kirchberg (FR-EN) sind von Vorteil.
  • Der/die Bewerber/in ist bereit, sich die notwendigen Kenntnisse für die effektive Nutzung der spezifischen Software der Europäischen Schulen anzueignen.
  • Der/die Bewerber/in ist bereit, sich Kenntnisse über die Fördermaßnahmen an den Europäischen Schulen und insbesondere an der Europäischen Schule Luxemburg 1 anzueignen (Verfahren, Dokumentation, besondere Anpassungen, Sonderregelungen....).
  • Der/die Bewerber/in ist motiviert, im Team mit den Lehrern der Sektion und anderer Sprachsektionen zusammenzuarbeiten.
  • Der/die Bewerber/in verfügt über Kenntnisse des Systems der Europäischen Schulen und ist motiviert, in einem mehrsprachigen und multikulturellen Umfeld zu arbeiten.
  • Der/die Bewerber/in hat ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und ein tadelloses persönliches Auftreten.
  • Der/die Bewerber/in muss zum Zeitpunkt der Bewerbung EU-Bürger oder "Inhaber einer Aufenthaltsgenehmigung für Angestellte" im Großherzogtum Luxemburg sein.

  • Einen unbefristeten Vertrag ab dem 30. August 2024 in Übereinstimmung mit den Dienstvorschriften für Ortslehrkräfte) an den Europäischen Schulen (Grundlegende Texte in Deutsch) unter Dienstvorschriften der Ortslehrkräfte an den europäischen Schulen- 2016-05-D-11-de-14
  • 21 Unterrichtseinheiten/Woche.
  • Monatliches Bruttogehalt: ca. 8.301,30 € (395,30 € / Monat werden pro wöchentliche Unterrichtseinheit ausgezahlt).
  • Umzugskosten (Art. 37): “Ortslehrkräfte, die für eine Dauer von mindestens 12 Monaten und aufgrund eines Vertrags eingestellt sind, der mindestens 16 Stunden/Einheiten pro Woche vorsieht, haben nach Maßgabe der Artikel 59 und Artikel 62 des Statuts des abgeordneten Personals der Europäischen Schulen Anspruch auf eine pauschale Erstattung der infolge ihres Umzugs an den Standort der Schule entstandenen Kosten, es sei denn, der Vertrag wird innerhalb der ersten 12 Monate auf Grund von Umständen, die die Ortlehrkraft zu vertreten hat, beendet. (…)”.
  • Einrichtungsbeihilfe (Art. 37bis): “Ortslehrkräfte, die für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten und aufgrund eines Vertrags eingestellt sind, der mindestens 16 Stunden/Einheiten pro Woche vorsieht, und die nachweisen, dass sie gezwungen waren, ihren Wohnort zu wechseln und sich am Ort ihrer dienstlichen Verwendung niedergelassen haben, haben in Einklang mit Artikel 27 dieser Dienstvorschriften Anspruch (…) auf Einrichtungsbeihilfe in Höhe (…)”.
  • Schulgebühren (Art. 39): “Die für ein Schuljahr beschäftigten Lehrkräfte erhalten für die Dauer ihrer Beschäftigung eine Ermäßigung des Schulgelds ihrer an den Europäischen Schulen eingeschriebenen Kinder. Die Ermäßigung beträgt 7 % je Wochenstunde im Kindergarten und Primarbereich und 5 % je wöchentliche Unterrichtsperiode im Sekundarbereich. Dieser Artikel gewährt keinerlei Anspruch auf einen Ausgleich, wenn ein Kind einer Ortslehrkraft eine andere Schule als eine der Europäischen Schulen besucht.“
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