Jobbeschreibung
Für die 37.000 Studierenden in Mainz und Bingen bieten wir umfassenden Service aus einer Hand: Mit rund 250 Mitarbeiter*innen betreiben wir Mensen und Cafeterien, moderne Wohnanlagen und Kindertagesstätten. Außerdem bieten wir eine Vielzahl von Beratungs- und Kulturangeboten für deutsche und internationale Studierende. Als Anstalt des öffentlichen Rechts bieten wir unseren Mitarbeiter*innen alle Vorteile des Tarifvertrags TV-L und zusätzlich eine ganze Reihe von Sozialleistungen und zusätzlichen Angeboten.
Wir suchen für unsere Abteilung Hochschulgastronomie zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen qualifizierten
Koch mit Leitungsfunktion für die Mensa K3 (m/w/d)
Vollzeit, unbefristet
- Umsetzung eigener Ideen als Leitender Koch
- Erstellung von Rezepturen und Speiseplänen
- Zubereitung und Präsentation von Speisen
- Verantwortlichkeit für die reibungslose Ausgabe von Speisen durch die Servicekräfte
- Personaleinsatzplanung
- Sicherstellung des Warenmanagements vor Ort
- Aufsicht über die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Arbeitssicherheitsvorschriften
- Abgeschlossene Berufsausbildung als Koch/Köchin
- Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in einer Führungsposition im Bereich Gastronomie/ Gemeinschaftsverpflegung/Großküche wünschenswert
- Bescheinigung über die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
- Kenntnisse der HACCP-Richtlinien
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- EDV-Kenntnisse
- Bereitschaft an Samstagen zu arbeiten
Sie kennzeichnet
- Eigenständiges Arbeiten
- Körperliche Belastbarkeit
- Hohe Service- und Dienstleistungsorientierung
- Team- und Kommunikationsfähigkeit
- Gepflegtes Erscheinungsbild
- Kundenorientierung
- Zuverlässigkeit
- Vergütung nach Entgeltgruppe 7 des TV-L
- Betriebliche Altersvorsorge und Gesundheitsfürsorge
- Vergünstigtes Jobticket
- Inflationsausgleichsprämie bis 10/2024 und Tariferhöhungen ab 11/2024 und 02/2025 entsprechend des Tarifvertrags TV-L
- Jahressonderzahlung
- Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen
- 24.12. und 31.12. bezahlte Freistellung
- Betriebsurlaub zwischen dem 27.12. und 30.12.
- Sowie keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen