Landkreis Leer
Jobbeschreibung
Der Landkreis Leer
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Amt für Kinder, Jugend und Familie eine befristete Stelle für die Dauer einer Elternzeitvertretung, voraussichtlich bis Januar 2025, als
Sozialpädagogen bzw. Sozialarbeiter (m/w/d)
für den Aufgabenbereich „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ zu besetzen. Die Stelle ist bedingt teilzeitgeeignet.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die eine seelische Beeinträchtigung haben oder davon bedroht sind sowie Beratung der Eltern
- Prüfung der Anspruchsgrundlage, insbesondere der Beeinträchtigung der Teilhabefähigkeit des betroffenen Kindes/Jugendlichen
- Klärung des Hilfebedarfs
- Entscheidung über Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
- Fallsteuerung anhand der Hilfeplanung/Teilhabeplanung
- Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen Institutionen, Trägern der freien Jugendhilfe sowie Einrichtungen
Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/Sozialarbeit (Bachelor oder Diplom) mit staatlicher Anerkennung.
Darüber hinaus können sich auch Personen bewerben, die über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Erziehungswissenschaften oder der Sozialpädagogik/Sozialarbeit ohne staatliche Anerkennung verfügen und die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten von Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern bzw. Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung ausüben und insofern eine mehrjährige Berufserfahrung nachweisen können.
Darüber hinaus erwarten wir:
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen
- Empathie- und Teamfähigkeit
- ein sicheres Auftreten sowie Entscheidungsfreude
- die Bereitschaft zur flexiblen und auf besondere Situationen reagierende Arbeitszeitgestaltung
- den Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, den eigenen PKW gegen finanzielle Entschädigung einzusetzen
- die regelmäßige Teilnahme an der Rufbereitschaft
Wir bieten:
- ein Entgelt nach Entgeltgruppe S 12 TVöD
- tarifliche Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt und betriebliche Altersvorsorge
- eine vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem aufgeschlossenen Team
- gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitgestaltung sowie die Möglichkeit zur mobilen Arbeit bzw. Arbeit im Homeoffice
- Einarbeitung nach einem strukturierten Einarbeitungskonzept
- Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung
- ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement mit Betriebssportangeboten
- betriebliche Kinderbetreuungsangebote, wie z.B. das „Lüttje Kinnerhuus“ in Leer und Ferienbetreuungsprogramme
- Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel der Bertelsmann Stiftung als „Familienfreundlicher Arbeitgeber“
Darüber hinaus bietet der Landkreis Leer (rund 172.000 Einwohner/innen) die Möglichkeit, in einer reizvollen Landschaft mit einem reichhaltigen Angebot an Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen zu leben und zu arbeiten. Durch seine Nähe zur Nordsee besitzt er einen hohen Freizeitwert. In der Kreisstadt Leer als kulturellem Mittelpunkt des Landkreises finden Sie inmitten der Altstadt mit ihren kunstvoll renovierten Häusern und Fassaden den touristischen Freizeithafen.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen im Amt für Kinder, Jugend und Familie die Amtsleiterin Frau Udich (Tel. 0491/926-1721) gerne zur Verfügung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann bewerben Sie sich bis zum 16.04.2023 ausschließlich online über unser Bewerbungsportal.
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